Fast alle fahren hier falsch. Seit Oktober 2014 dürfen Rad fahrende in Richtung Scharmbeck den Fußweg (!) der Straße Am Knorren nicht mehr befahren. Damals wurde die Benutzungspflicht für die allermeisten Radwege in OHZ aufgehoben, so auch hier. Das Befahren eines Gehweges im Falle einer Anzeige mit einem Verwarngeld von € 10 bis 15 (mit Behinderung) belegt, im aktuell ausgesetzten neuen Bußgeldkatalog gar € 55 bis 70 (mit Behinderung). Trotzdem radeln nach meiner Beobachtung fast alle auf diesem Fußweg, und das hat gute Gründe.
Erstens ist die bloße Entfernung eines einzigen Radwege-Schildes im Jahr 2014 von den allermeisten regelmäßigen Nutzern des Weges gar nicht bemerkt worden. Sie wurden in keinster Weise auf die geänderte Radverkehrsführung hingewiesen und wähnen sich wohl noch immer auf einem Radweg.
Zweitens ist die aktuelle Radverkehrsführung für viele Verkehrsteilnehmer eigentlich unzumutbar. Mit 4.700 KfZ/Tag (Stand April 2018, Quelle: Verkehrsaktionsplan OHZ) ist Am Knorren eine mittelstark befahrene Gemeindestraße, die auf den 350 m vom Bahnübergang bis zum Ortseingang auch noch eine beträchtliche Steigung von 4.5 % aufweist. Für Kfz gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Selbst ein durchschnittlich trainierte Alltags-Radfahrer erreicht hier bergauf nur noch ca. 8 km/h. Diese Geschwindigkeitsdifferenz macht das Miteinander von Fahrrad und Auto auf der Fahrbahn problematisch, zumal man sich nach Schrankenöffnung oft im Pulk den Knorren hinauf bemühen muss.
Wer mir in diesem Punkt nicht folgen kann, möge sich bitte mal in die Rolle einer 10-Jährigen oder eines 83-Jährigen hineinversetzen und dort hinaufradeln.