Update Juni 2021: Zwischenzeitlich ist das (immer noch abrupte) Ende des Radweges knappe 100 m stadteinwärts verlagert worden. Damit ist die Sicht beim Queren der Straße besser und somit das Gefährdungspotenzial geringer. Weiterhin aber fehlen jegliche Querungshilfe und ein Schutzstreifen für die Weiterfahrt stadteinwärts. Ohne diesen bin ich allein in den letzten Wochen drei mal angehupt worden, weil ich die Fahrbahn zu benutzen wagte. Radfahrer aber müssen hier auf die Fahrbahn, die Weiterfahrt auf dem Fußweg wird nach Inkrafttreten der Bußgeldnovelle voraussichtlich 55-100 € Verwarngeld nach sich ziehen.
Ursprüngliche Fassung vom 29.07.2017:
Am südöstlichen Ortseingang von Osterholz-Scharmbeck haben Radfahrer kein leichtes Spiel. Eben noch mehr oder weniger idyllisch von Tietjens Hütte am Hafenkanal entlang zu Onkel Hermann geradelt, stehen sie auf dem Radweg der Heidkampstraße (K9) ohne Vorwarnung vor einer schweren Entscheidung. Lieber eine Ordnungswidrigkeit begehen … oder Selbstmord riskieren?
Direkt am Ortseingangsschild hört nämlich der bis dahin benutzungspflichtige linksseitige Radweg abrupt auf (s. Foto).
Um die Fahrt ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fortzusetzen, ist der Radler ohne jedwede Querungshilfe gezwungen, die Heidkampstraße zu kreuzen. Selbst dem Geübten fällt es schwer, eine der laut Verkehrszählung von 2011 meistbefahrenen Straßen des Stadtgebietes zu überqueren. 8.447 Kfz pro Tag waren es 2011, davon 647 Lkw (Quelle: Landkreis Osterholz – Verkehrsbelastungen an Kreistraßen 2011 bis 2012), und besonders im nachmittäglichen Berufsverkehr sind ausreichende Verkehrslücken Mangelware. Zumal entgegenkommende Autos in der Kurve erst spät zu sehen sind und viele von ihnen im Angesicht des Ortsausgangsschildes bereits beschleunigen.
Eine solche „Verkehrsführung“ (oder besser: Nicht-Führung) ist abgesehen von der wenig einladenden Signalwirkung auf auswärtige Radfahrer bei deren Erstkontakt mit Osterholz-Scharmbeck in meinen Augen schlicht vorschriftswidrig. Schreibt doch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in der Fassung vom 22. Mai 2017 über Radwege unmissverständlich:
‚Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.‘
Von einer derart „sicheren Querungsmöglichkeit“ sind wir hier an der K9 doch ein Stückchen weg, würde ich sagen. Deshalb wünsche ich mir sehr, dass möglichst bald eine anderer Absatz der o.g. Verwaltungsvorschrift zum Tragen kommt:
‚Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen.‘
Rechtliche Situation
Seit Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im Oktober 2014 handelt es sich bei dem Fußweg an der Heidkampstraße um einen reinen Fußweg. Wer ihn als Radfahrer befährt, riskiert ein Bußgeld von € 15.- (mit Behinderung € 20.-). Schwerer wiegt noch, dass im Falle eines Unfalls evtl. auf Alleinschuld des Radfahrers erkannt wird, wenn der Unfallgegner (z. B. Kfz aus einer Grundstückseinfahrt) ausreichend langsam war.
Alternativen für den Radweg Heidkampstraße
Leider schon eine recht vertrackte Situation mit der recht vielbefahrenen und nicht sonderlich breiten K9. Eine in jeder Hinsicht optimale Lösung wird es ohne größere Investition nicht geben, fürchte ich. Trotzdem denke ich, dass es besser geht als jetzt.
- Die einfachste Lösung wäre vermutlich, Radfahrern mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ein Benutzungsrecht für den linksseitigen Fußweg einzuräumen. Ändert strukturell leider nichts, bringt aber wenigstens Rechtssicherheit für Radfahrer, die mehrheitlich eine Querung der Straße scheuen.
- Sichere Querungsmöglichkeit mit Bedarfsampel wie an der Stubbenkuhle (L153) in Pennigbüttel am Sankt-Willehadus-Weg.
- Radfahrer grundsätzlich über die Hafenstraße umleiten. Diese müsste dann aber hinsichtlich des Straßenbelags für den Radverkehr noch etwas „ertüchtigt“ werden.
Leider wird das Bild nicht angezeigt.
Danke für den Hinweis! Liegt daran, dass ich meine Fotos bei google fotos gespeichert habe und deren Einbettung hier auf den Webseiten dann manchmal nur für angemeldete google-Benutzer sichtbar wird. Sorry! Ich hoffe, es wird jetzt angezeigt!