Bauprojekt Südlich Bargten

Südlich Bargten
Ooops, stehen auf einmal mitten im Weg, die Eichen
Seit 2016 sind Pläne für ein neues Baugebiet „Südlich Bargten“ im Gespräch. Die Neuansiedlung junger Familien im Stadtgebiet ist mir sehr sympathisch, insoweit sehe ich auch die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen grundsätzlich positiv. Hier aber stößt mir der Umgang mit der Natur und den in meinen Augen notwendigen Vorschriften zur sogenannten Raumordnung übel auf. Mit allerlei Tricks und falschen Versprechungen ist ein Projekt daraus geworden, das Gewinnmaximierung und neue Einfamilienhäuser allzu sehr über die Nachhaltigkeit im Umgang mit der uns umgebenden Natur stellt.

Auch in Zeiten eines gestärkten Klima- und Naturschutz-Bewusstseins muss ich mich manchmal noch wundern. Beispielsweise über den Umgang mit Bäumen. Menschen wie du und ich dürfen Bäume ja schon seit Jahrzehnten nicht einfach mal so fällen, wenn sie uns stören. Und wenn es wegen „nicht beabsichtigter Härte“ auf Antrag dann doch mal genehmigt wird, werden wir zu Recht zur Ausgleichspflanzung auf unserem Grundstück verpflichtet. Manchmal aber gibt es wundersame Vorgänge, da geht das auch ganz anders.

Was vorher geschah …

Dazu erzähle ich erstmal eine kleine Geschichte: Die Hofstelle Bargten 27 im Ortsteil Buschhausen verwahrloste schon einige Jahre vor sich hin, bis sie 2016 abgerissen wurde. Bauunternehmer Hilse erwarb das ca. 10.000 m2 große Grundstück und erklärte bereits 2016, dort neun Häuser errichten zu wollen. Baugenehmigungen waren für den unmittelbar an der Straße Bargten gelegenen Teil des Grundstückes auch kein Problem, da er im Flächennutzungsplan bereits als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen ist. Der hintere Teil allerdings ist „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“, was eine Bebauung zunächst mal unmöglich macht. Also soll jetzt der Flächennutzungsplan (F-Plan) geändert werden. Entsprechende Vorentwürfe wurden im September 2016 vorgestellt, im Juni 2018 hat der Stadtrat dem mehrheitlich zugestimmt. Anwohner und Politiker äußerten vielerlei Bedenken, u. a. auch hinsichtlich mehrerer großer Bäume, die den Baumaßnahmen zum Opfer fallen sollten.

Interessanterweise war der Grundstücksteil an der Straße nämlich in Windeseile so parzelliert und mit drei Einfamilienhäusern bebaut worden, dass eine Zuwegung zu rückwärtigen Grundstücken nur noch am östlichen Grundstücksrand möglich blieb. Und, was soll ich sagen, da stehen doch plötzlich große alte Eichen mitten im Weg.

Naja, kleine Panne! Während der kommunalpolitischen Beratungen versprach der Bauunternehmer anfangs noch der Öffentlichkeit, dass Bäume, die den Bauarbeiten weichen müssen, später wieder gepflanzt würden: „Wir wollen als Ausgleich drei bis vier stattliche Bäume in die Pflanzlücken auf der Westseite setzen.“ (Quelle: Osterholzer Kreisblatt 28.09.2016) oder wenig später „Wir wollen mehr als sinnvollen Ersatz schaffen, um den Eingriff in die Landschaft mehr als zu korrigieren“ (Quelle: Osterholzer Kreisblatt 15.12.2016)

… und was jetzt „Südlich Bargten“ geplant ist

Nun aber ist vorgesehen, insgesamt sieben stattliche Bäume zu fällen und diesen Verlust keineswegs auf dem Grundstück auszugleichen. Stattdessen wird einfach die Fläche im externen Kompensationsflächenpool „Am Holzurburger Moor“ bei Bad Bederkesa vergrößert. Pro Baum um in meinen Augen lächerliche 25 m2, was vermutlich rund 250 Euro ausmachen dürfte (exakte Kosten für die Kompensation sind nicht publiziert). Insgesamt vergrößert sich die Kompensationsfläche damit von 5.145 auf 5.320 m2, was dem Bauherren kaum mehr als ein müdes Lächeln kosten wird.

Baumopfer im Licht von Ökologie und Raumordnung

Der geldwerte Nutzen eines großen Baumes für Klima, Erosionsschutz, Erholung, Landwirtschaft und Artenvielfalt wird auf jährlich 800 bis 1.000 Euro (freistehend) bzw. über 2.500 Euro (im Wald) geschätzt, der volkswirtschaftliche Wert eines 100-jährigen Baumes deshalb mit bis zu 255.650 Euro beziffert. Das umfasst seinen gesamten ökologischen Wert inkl. Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, Stabilisierung des Wasserhaushaltes, Produktion von Sauerstoff und Schutzfunktion gegen Wind, Lärm und Erosion. Er absorbiert jährlich 6.000 Kg Kohlendioxid, produziert bis zu 4.500 Kg Sauerstoff und deckt damit den Jahressauerstoffbedarf von 11 Menschen. Er ist außerdem Lebensraum für bis zu 6.000 Tierarten (davon 500-600 Insekten) und filtert bis zu einer Tonne Staub und Schadstoffe aus der Luft.

Nicht zuletzt diese ökologische Bedeutung von Bäumen hat den Rat der Stadt Osterholz-Scharmbeck 1988 dazu veranlasst, eine Baumschutzsatzung zu beschließen. „Um das Orts- und Landschaftsbild zu beleben und zu gliedern, um zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beizutragen, um das Kleinklima zu verbessern und schädliche Einwirkungen abzuwehren, wird in der Stadt Osterholz-Scharmbeck der Baumbestand nach Maßgabe dieser Satzung geschützt“, heißt es da.

Und ganz folgerichtig heißt es auch in der aktuellen Begründung zur F-Plan-Änderung:

Da die Bäume als Lebensraum für Pflanzen und Tiere verloren gehen, stellt das Entfernen der genannten Einzelbäume einen erheblichen Eingriff dar. (Quelle: Stadt Osterholz-Scharmbeck – Feststellungsexemplar Stand 29.05.2018)

Warum lässt sich die Stadt Osterholz-Scharmbeck diesen „erheblichen Eingriff“ so gefallen? Wenn der Bauherr den straßenseitigen Grundstücksteil so parzelliert, dass eine Zufahrt zum rückwärtigen Teil am Ende nur mit beträchtlichem Baumopfer möglich ist, dann hat er diese Suppe meines Erachtens selbst auszulöffeln.

Insbesondere, wenn man sich mal detailliert den Raumordnungsplan des Landkreises, kurz RROP („Regionales Raumordnungsprogramm“ von 2011, nachzulesen hier als PDF mit 4.5 Mb) anschaut:

Mit gesetzlich bindender Wirkung für öffentliche Stellen heißt es dort auf S. 9:

Außerhalb der Zentralen Siedlungsgebiete, der für eine Siedlungsentwicklung besonders geeigneten Orte oder Ortsteile und der sonstigen für eine Siedlungsentwicklung geeigneten Orte oder Ortsteile ist die Siedlungsentwicklung auf eine Eigenentwicklung zu beschränken.

Und um ein solches Areal handelt es sich hier „südlich Bargten“: außerhalb jedweden geeigneten Siedlungsgebietes, wo also nur Eigenentwicklung zulässig sein soll.

Exkurs: Eigenentwicklung

An dieser Stelle kann ich leider nicht vermeiden, das Thema Eigenentwicklung ein wenig breitzutreten. Wirkt im ersten Augenblick ziemlich trocken, hat aber auch seine durchaus amüsanten Aspekte. Versprochen!

Was soll das mit der Eigenentwicklung?
Die Flächeninanspruchnahme in Deutschland ist trotz sinkender Tendenz mit 104 ha/Tag nach wie vor zu hoch, das erklärte Ziel der Bundesregierung von 30 ha/Tag bleibt verfehlt. Seit Jahren wird deshalb „von oben nach unten“ darauf gedrungen, die sog. Zersiedelung einzudämmen. Kleine Orte im ländlich strukturierten Raum ohne eigene Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur sollen nicht stärker wachsen, als der eigene Bedarf es rechtfertigt. Die so begrenzte Entwicklung kleiner Orte wird in der raumordnerischen Fachsprache als Eigenentwicklung bezeichnet. Dabei ergibt sich der „eigene Bedarf“ aus natürlicher Bevölkerungsentwicklung, verändertem Wohnverhalten (mehr 1-Pers.-Haushalte) und steigendem Wohnflächenanspruch der ortsansässigen Bevölkerung, zum Teil auch aufgrund von Sanierung und Umnutzung. Dazu kommt ggf. der Flächenbedarf örtlicher Handwerks-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe aufgrund betriebsbedingter Erweiterungen oder Umstrukturierungen.

Das Ausmaß zugestandener Eigenentwicklung ist unterschiedlich. In Niedersachsen gibt es Regionalpläne mit detaillierten Festlegungen, während andere Pläne gar keine Aussagen enthalten. Auch bundesweit sind deutliche Schwankungen bei der Abschätzung des Bedarfs für die Eigenentwicklung festzustellen:

Region Hannover 2005 Basiswert 5 %. Bis zu 7 % im Einzelfall in Abstimmung zwischen der Kommune und dem Träger der Regionalplanung dann möglich, wenn besondere örtliche Gegebenheiten oder raumordnerisch begründete Bedarfe geltend gemacht werden können.
Westpfalz 2004 und Großraum Braunschweig 2006 3,5 Wohneinheiten (WE) pro Jahr und pro 1.000 Einwohner
Nordrhein-Westfalen Keine formelle Mengensteuerung; in der Praxis in der Region Düsseldorf wird aber ein 3 %-Wert (bezogen auf 10 Jahre) der im FNP dargestellten W und G-Fläche, abzüglich aller vorhandenen Reserven als Plausibilitätsprüfung der kommunalen Bedarfsberechnungen herangezogen.
Saarland 2006 1,5 Wohnungen pro 1.000 Einwohner und Jahr
Brandenburg/Berlin 2004 0,5 ha pro 1000 Einwohner (Stand 2008) für einen Zeitraum von 10 Jahren
Hessen Im Rahmen des ermittelten Bedarfs für die Eigenentwicklung (über Bevölkerungsprognosen) können von Gemeinden Flächen bis zu 5 ha in Anspruch genommen werden, wenn keine Vorranggebiete festgelegt sind.
Sachsen-Anhalt 10 % der Einwohner in einem zwanzigjährigen Planungszeitraum
Region Stuttgart Orientierungswert 1 % WE (bezogen auf Bestand an Wohneinheiten) für je 5 Jahre

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS, Hrsg.): Regionalplanerische Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. BMVBS-Online-Publikation 20/2012

Würde man diese publizierten Vorgaben auf Bargten anwenden, käme man auf ein Eigenentwicklungspotenzial von 0 bis 0,6 ha bzw. 1,6 bis 5,7 Wohneinheiten jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren. Geplant wird in Südlich Bargten aber für bis zu 13 Wohneinheiten auf 1,03 ha. Das sind 16 % bzgl. Wohneinheiten oder 9 % bzgl. Fläche, was mit Eigenentwicklung beim besten Willen nichts mehr zu tun hat.

Folgerichtig hat der Landkreis 2016 in seiner Stellungnahme „aus Sicht der Raumordnung erhebliche Bedenken geäußert“, was von der Stadt Osterholz-Scharmbeck ganz offen so kommentiert wurde:

… geht es aus Sicht der Stadt im vorliegenden Planverfahren primär nicht um die Frage der Eigenentwicklung, da die Fläche südlich der Straße „Bargten“ an das im RROP 2011 dargestellte zentrale Siedlungsgebiet angrenzt und aus den zuvor genannten Überlegungen perspektivisch eine Wohnbauentwicklung mit Anschluss an den unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereich Buschhausen erfolgen soll.

Dieser Versuch, um die Beschränkung auf die Eigenentwicklung herumzukommen, wurde vom Landkreis in der 2. Stellungnahme vom November 2017 aber zurückgewiesen:

Die Einschätzung, das Plangebiet grenze unmittelbar an das zentrale Siedlungsgebiet an und aufgrund der fehlenden Parzellenschärfe des RROP werde den raumordnerischen Zielen entsprochen, teile ich nicht. … Gerne biete ich erneut meine Beratung hierzu an.

Daraufhin wird jetzt seitens des Planungsbüros und der Stadt Osterholz-Scharmbeck in der neuerlichen Begründung zur F-Plan-Änderung der abenteuerliche Versuch unternommen, diese doch noch irgendwie mit Eigenentwicklung begründen zu können. Indem einfach behauptet wird, der „Orientierungswert für eine Eigenentwicklung bezogen auf die vorhandene Siedlungsfläche in einem Zeitraum von 10 Jahren beträgt 5 – 10 %“ und bezogen auf die „Anzahl der Wohneinheiten … 10 bis 15 % in einem Zeitraum von 10 Jahren“. Woher auch immer diese Zahlen stammen … man müsste vll. mal Astrid Lindgren fragen. Ergänzt wird dieses Zahlenlotto mit dem fast rührenden Hinweis, dass „zwei Anwohner der bereits bebauten Grundstücke konkrete Bauwünsche für die Errichtung eines Wohngebäudes für Familienangehörige auf den rückwärtigen Grundstücksflächen geäußert“ hätten. Ich fürchte, da hat jemand das mit der Eigenentwicklung wirklich nicht verstanden … oder verstehen wollen. Diese „Anwohner“ waren weder 2011 (Inkrafttreten des RROP) noch zum Zeitpunkt des Vorentwurfes in Bargten ansässig, vielmehr müssten streng genommen zwei dieser 2016 neu entstandenen Wohneinheiten auf die Eigenentwicklung sogar angerechnet werden.

Letztlich wird an diesem Geplänkel schnell deutlich, wie unterschiedlich die Interessen bei der Bemessung der Eigenentwicklung sind. Gut illustriert wird das auch im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des RROP im LK Osterholz. Im ersten Entwurf hatte sich der Landkreis nämlich ähnlich wie etwa die Region Hannover auf ein Eigenentwicklungspotenzial von 5 % innerhalb von 10 Jahren festgelegt.

Während die Regierungsvertretung Lüneburg das noch für zu liberal hielt,

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels erscheint die angegebene Größenordnung von 5% maximal zulässiger Eigenentwicklung als zu hoch angesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine zu großzügig bemessene Eigenentwicklung die Steuerungsabsichten zur Siedlungsentwicklung konterkariert, zu Lasten der Zentralen Orte verläuft und Risiken in Bezug auf Infrastrukturfolgekosten birgt.

war es den Gemeinden im Landkreis schon ein Dorn im Auge, so etwa der Stadt Osterholz-Scharmbeck:

Die vorgeschlagene Regelung führt zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Planungshoheit der Stadt.

Im Lauf des Verfahrens wurden die 5 % dann gestrichen, so der Landkreis:

Aufgrund der Anregungen der kreisangehörigen Gemeinden entfällt das Ziel, die Eigenentwicklung mit einer konkreten Prozentangabe festzulegen. Vielmehr wird einzelfallbezogen zu entscheiden sein, inwieweit der Aspekt der Eigenentwicklung noch erfüllt ist. Dies kann allerdings dann auch bedeuten, dass im Einzelfall weniger als 5 % möglich ist.

(Quelle: Abwägungssynopse zum ersten Beteiligungsverfahren zum RROP-Entwurf 2009. Stand: 18.05.2011, S. 64)

Was im Folgenden die Koordinationsstelle für Naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung (KNV) aufbrachte:

Die bisher für die Eigenentwicklung in 10 Jahren außerhalb der zentralen Siedlungsgebiete und den für die Siedlungsentwicklung besonders geeigneten Orte benannte Höchstgrenze von 5% wurde gestrichen. Die mit dem RROP angestrebte Lenkung der Siedlungsentwicklung nach sinnvollen objektiven Kriterien wird damit zugunsten lobbyistischer Eigeninteressen sehr stark eingeschränkt.

Das wiederum wollte der Landkreis nicht gelten lassen:

Dem Vorwurf, mit der Überarbeitung des RROP-Entwurfes die angestrebte Siedlungsentwicklung zugunsten „lobbyistischer Eigeninteressen“ stark eingeschränkt zu haben, wird entschieden widersprochen! Im Gegenteil: Das Grundprinzip des Siedlungskonzeptes wird beibehalten…. Auf eine pauschale Vorgabe von 5 % für eine Eigenentwicklung wird nun verzichtet, da ein einheitliches pauschales Maß den sehr unterschiedlichen Strukturen einzelner Ortslagen nicht gerecht wird. So kann es auch der Fall sein, dass eine Höchstgrenze von 5 % bereits viel zu hoch sein kann. Stattdessen wird das Maß der Eigenentwicklung im konkreten Einzelfall beurteilt.

Moral der Geschichte

Wenn man schon das geltende Raumordnungsprogramm erst ignoriert und dann weitestmöglich beugt, dann ist es in meinen Augen unredlich, so listig zu taktieren, dass die großen Bäume am Ende als Störenfriede dastehen … geht gar nicht, würde ich sagen. Und ich bin sehr interessiert, ob diese F-Plan-Änderung vom Landkreis wirklich so genehmigt wird. Nicht ganz uninteressant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die 5 %-Grenze aus der „Beschreibenden Darstellung (Textteil A)“ des Raumordnungsprogramms zwar entfernt wurde, im beigefügten „Umweltbericht (Textteil C)“ aber weiterhin zu finden ist, und zwar auf S. 294 (PDF 4.5 MB).

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