Update 27.07.2021: Nach einem freundlichen Telefonat wird die Ankündigung der Radverkehrs-Umleitung optimiert. Dank an Hr. Schleucher von der Stadt für den Kontakt und Hr. Siems als Zuständigen von Seiten der Nds. Landesbehörde!
Originalartikel vom 26.07.: Am 21. Juli 2021 hat die erste von vier Phasen der Bauarbeiten entlang der Ortsdurchfahrt Buschhausen begonnen. Die sog. Betonstraße (Heidkrug/Heilshorner Str. – L 149) ist zwischen der Kreuzung Am Pumpelberg (s. Foto) und der Seitenstraße Am Kohlhof jetzt Einbahnstraße und nur noch stadtauswärts befahrbar.
Für den Radverkehr fängt es leider nicht besonders gut an. Der bisher in beide Richtungen benutzungspflichtige Fuß- und Radweg ist komplett gesperrt und die Beschilderung am Beginn der Baustelle ist indiskutabel. Wer als Radfahrer ordnungsgemäß auf der Fahrbahn oder dem für Radverkehr freigegebenen linken Fußweg der Schwaneweder Str. in Richtung Buschhausen unterwegs ist, richtet an der Kreuzung seine ganze Aufmerksamkeit auf die Ampel und den rätselhaften Fortgang der Radverkehrsführung jenseits der Kreuzung … und bleibt ratlos.
Die 30 m weiter links aufgestellten und nachts unbeleuchteten Verkehrszeichen 455.1-30 StVO (Umleitung geradeaus) und 1010-52 (Radverkehr) am Anfang der Amselstraße habe ich zunächst überhaupt nicht entdeckt, obgleich ich nur zum Zweck der „Radweg-Inspektion“ dort hingefahren und abgestiegen bin. Dabei sind sich die deutschen Gerichte einig, dass Verkehrszeichen, die ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht „mit einem raschen und beiläufigen Blick“ erfassen kann, keine Wirkung entfalten (Sichtbarkeitsgrundsatz).
Aus Sicht aller Radfahrenden ist das bedauerlich, weil der mit den Schildern angekündigte Umleitungsweg entlang Amselstr./Garteler Weg/IGS-Sportplatz geradezu idyllisch und auch sicher ist. Meines Erachtens zeigt diese Beschilderung ein weiteres Mal, dass der Blickwinkel des Radverkehrs im Alltag viel zu wenig beachtet wird.