Auch wenn der tatsächliche Nutzen der App erst in einigen Monaten bewertet werden kann, ist sie berechtigterweise mit großen Hoffnungen verbunden. Im Idealfall wird sie dazu beitragen, die Infektionszahlen auch in Zeiten zunehmender Kontakte so gering wie möglich zu halten. Gerade uns Beschäftigten im Gesundheitswesen kann sie dabei helfen, besonders gefährdete Menschen zu schützen, indem wir Infektionen frühzeitig erkennen und weitere Übertragungen vermeiden.
Die Installation der App ist und bleibt ebenso freiwillig wie deren Nutzung. Die App überträgt keine personenbezogenen Daten und keine Standortdaten. Sowohl die Risikoermittlung als auch die Meldung eines positiven Corona-Befundes an die App müssen vom Nutzer ausdrücklich aktiviert werden.
Was heißt „Niedriges Risiko“
Keine Berücksichtigung finden dabei Kontakte mit Menschen ohne Handy oder solchen, die die App nicht nutzen. Ebensowenig solche mit Menschen, die gar nicht getestet wurden, sei es wegen fehlender Symptome oder aus anderen Gründen.
Auch mit grün unterlegtem „Niedrigrisiko-Status“ heißt es also weiterhin wachsam sein: Abstand wahren, Mund-Nasen-Schutz in Risikosituationen, bei einschlägigen Symptomen an Covid-19 denken!
Was bedeutet „Erhöhtes Risiko“
Wer durch die App gewarnt wird, sollte Begegnungen vermeiden und – wenn möglich – nach Hause gehen. Per Telefon sollte dann mit Hausärztin oder Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) oder dem zuständigen Gesundheitsamt (für den LK Osterholz Tel. 04791 930 2900) über das weitere Vorgehen beraten werden.
Über eine Krankschreibung entscheidet der behandelnde Arzt, über die Anordnung von häuslicher Quarantäne das zuständige Gesundheitsamt jeweils nach eigener Einschätzung. Wer positiv auf Corona getestet wird, kann eine Krankschreibung erhalten und hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn das Gesundheitsamt Quarantäne anordnet, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter und wird dafür vom Gesundheitsamt entschädigt.