Chatten auf dem Weg zum Kindergarten.
Hier ist Andreas Liste:
- Abbiegen ohne den vorfahrtberechtigten Verkehr zu beachten.
(Anm.: Gemeint ist insbesondere die Behinderung des fließenden Radverkehrs durch „Quereinsteiger“) - Nebeneinander Radfahren im Berufsverkehr.
- Fahren bei rot, weil gerade kein Auto in Sicht ist.
(Anm.: wg. möglicher Behinderung von Fußgängern und anderen Radlern) - Radfahren auf Gehwegen in ruhigen Straßen oder trotz vorhandener Radspur. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder und wenn Radwege markiert sind.
- Fahren ohne Sicherheitsabstand zu parkenden Autos oder zum Fahrbahnrand.
- Halten an Kreuzungen rechts neben LKW oder Heranfahren an anfahrende LKW, wenn die Ampel gerade grün wird.
(Anm.: lebensgefährlich wg. möglicher Selbstgefährdung) - Überholen, Spurwechsel und Abbiegen ohne Schulterblick / Handzeichen.
- Nicht benutzungspflichtige Radwege ohne Notwendigkeit nutzen.
(Anm.: erlaubt ist es, sofern sie sich rechts befinden. Aber auch ich teile mittlerweile die Auffassung, dass es ganz oft auf der Fahrbahn sicherer ist) - Fahren auf dem Radweg in die falsche Richtung.
- Vorrang für Fahrgäste an Bushaltestellen ignorieren. Viele Radfahrer wissen es nicht, die wenigsten halten sich daran: Fahrgäste an Bushaltestellen haben beim Ein- und Aussteigen Vorrang vor Radfahrern auf Radwegen.