Am 13. August 2008 kam es bei einer Torfkahnfahrt in Worpswede bei der Hammehütte Neu Helgoland zu einem tragischen Unfall. Eine 70-jährige Ausflüglerin aus der Region Bad Segeberg ertrank, als der mit einer Gruppe von Landfrauen besetzte Torfkahn „Neu Helgoland“ an diesem stürmischen Mittwoch-Nachmittag beim Anlegemanöver kenterte. Ein weiterer Passagier wurde schwer verletzt, viele erlitten leichte Verletzungen. Aus zunächst nicht geklärter Ursache war während der Fahrt Wasser in den Kahn eingedrungen. Beim Versuch der Fahrgäste, aus dem Torfkahn auszusteigen, war Panik ausgebrochen. (Quelle: Weserkurier, 16.8.2008)
Der Unfall führte zu einem Betriebsverbot für alle Torfkähne von Seiten des Landkreises, das am 21. August unter Auflagen wieder aufgehoben wurde. Einheitliche Mindeststandards für alle Torfkähne sollen u. a. vor unkontrolliertem Wassereinbruch in den Fahrgastbereich schützen. So soll das Freibord jetzt mindestens 15 cm betragen, bei dem verünglückten Kahn habe es bei 5-7 cm gelegen. Aufbauten wie das am Unglückskahn angebrachte Regenverdeck sind seither untersagt. (Quelle: Osterholzer Kreisblatt, 22.8.2008 und Weserkurier 29.6.2010)
Im März 2009 wurden sieben mutige Ersthelfer, die nach dem Unfall mehrere Menschenleben gerettet hatten, vom Landrat Dr. Mielke im Namen von Niedersachsens Innenminister Schünemann belobigt. Zwei von ihnen, der Betreiber der MS Sansibar Max Rinke und der Rettungsassistent des DRK Osterholz Torben Breden, erhielten die Niedersächsische Rettungsmedaille. Rinke war von Bord der Sansibar in die Hamme gesprungen, half bei der Bergung Schwimmender und versuchte, tauchend zu zwei unter dem Kahn Eingeschlossenen zu gelangen. Breden sprang ebenfalls ins Wasser und tauchte durch die Planenöffnung und das Gestänge des Kahns zu den in der Luftblase eingeschlossenen Frauen, beruhigte die Nichtschwimmer und rettete sie ins Freie. (Quelle: Osterholzer Kreisblatt, 3.3.2009)
Am 28. Juni 2010 verurteilte das Amtsgericht Bremen zwei der vier Angeklagten im so genannten Torfkahn-Prozess zu Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung. Der Schiffsführer erhielt acht Monate auf Bewährung, der Bootseigner wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die beiden mitangeklagten Bootsbauer wurden freigesprochen. (Quelle: Weserkurier 29.6.10) In der Urteilsbegründung sprach Richter Ahlers von einem tragischen Unfall, zu dem ein „Konglomerat von mehreren Ursachen“ geführt habe. Auslöser sei das Eindringen von Wasser gewesen, in Folge der dadurch unter den 17 Fahrgästen ausgebrochenen Panik sei das Boot gekentert. (Quelle: ad-hoc-news, 28.6.10)
Dem Lebensretter Max Rinke meinen aufrichtigen Glückwunsch zu dieser Leistung – so wie ich Max Rinke kenne
ist es führ Ihn wahrscheilich eine Selbsverständlichkeit gewesen.
Die Eltern Können auf den Sohnemann STOLZ sein.
mit den besten Grüßen aus Wien an alle Beteiligten
Kpt. Janeba – Hirtl W. Michael