Landkarte 1764

Kurhannoversche Landesaufnahme ca. 1764 (Ausschnitt Osterholz und Scharmbeck)
Kurhannoversche Landesaufnahme ca. 1764 (Ausschnitt Osterholz und Scharmbeck)
Die Kurhannoversche Landesaufnahme des 18. Jahrhunderts war das erste umfassende kartografische Werk im damaligen Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg („Kurhannover“). Es wurde auf Veranlassung des englischen Königs und Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg Georg III. 1764-84 durch Offiziere des Hannoverschen Ingenieurkorps im Maßstab 1:21.333⅓ erstellt und hatte 172 Blätter.

Ursprünglicher Zweck des Kartenwerkes war die Vorbereitung einer geplante Kanalverbindung zwischen Weser und Elbe, dem späteren Oste-Hamme-Kanal (Baubeginn 1769). So begann das Ingenieurskorps seine Arbeit 1764 in der Region zwischen Osterholz und Bremervörde. Geleitet wurde das Projekt von Anton Heinrich du Plat (anderen Angaben zur Folge General Georg Josua du Plat) und Johann Ludewig Hogrewe. Hogrewes Vorschlag folgend weitete der König seinen Auftrag dann 1766 auf das gesamte Gebiet des Kurfürstentums aus.

„Sorgfältig wurden die Siedlungen, teilweise bis in ihre Höfe hinein verzeichnet; Bergzüge, Wege und Straßen genauestens aufgenommen. Das faszinierende an diesem Kartenwerk ist nicht nur seine kartographische Leistung, sondern auch seine Unabhängigkeit von unmittelbaren Zweckbestimmungen. Weder militärischen noch fiskalischen Interessen diente diese Landesaufnahme unmittelbar. Sie stellt den neutralen Begriff des Landes nicht als Begriff eines Herrschaftsgebietes, sondern als eines von der Herrschaft zu verantwortenden Gebietes im Kartenbild dar. Damit zielt sie auf eine neue Verantwortung der im Namen des Monarchen amtierenden Verwaltung für das Land, das nicht nur aus Untertanen besteht, sondern das seinen zu verzeichnenden Eigenwert hat.“

(Quelle: Buchholz W (Hrsg.): Das Ende der frühen Neuzeit im „Dritten Deutschland“)

Die Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen (LGN) bietet verkleinerte Reproduktionen im heute üblichen Maßstab 1:25.000 auf 165 Blättern an.

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