Die Economic Commission for Europe der UN (UNECE) und das Regionalbüro für Europa der WHO haben anlässlich ihrer 4. Tagung „Verkehr, Gesundheit und Umwelt“ vom 14. bis 16. April 2014 in Paris spannende Hochrechnungen über den Nutzen eines höheren Radverkehrsanteiles veröffentlicht.
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Radverkehr fördern statt Helmpflicht
Hut ab, klarer kann man es fast nicht formulieren: Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann, dessen CSU mir bislang nicht als bemerkenswert fahrradfreundlich aufgefallen war, hat sich vor einigen Tagen sehr deutlich zum Sinn der vieldiskutierten Helmpflicht für Radfahrer geäußert (danke, Malte Hübner für den Hinweis):
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Worpsweder Landhaus
Bis 2004 war das Worpsweder Landhaus noch Vorzeige-Gastronomie der Teufelsmoor-Region, ab Oktober 2014 finden wir hier dann wohl einen Drogeriemarkt der Rossmann-Kette. Ende März 2014 wurde zunächst die Baugenehmigung für den Neubau und kurz darauf die Abbruchgenehmigung für das fast 200 Jahre alte Bestandsgebäude erteilt.
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Radunfall 2014 (8)
Radfahrer verletzt
Am Dienstag, dem 8. April gegen 16.10 Uhr, stürzte ein Radfahrer auf dem Garteler Weg in Osterholz-Scharmbeck , nachdem ein unbekannter Autofahrer zu dicht an ihm vorbeigefahren ist. Ein 35 Jahre alter Mann aus Osterholz fuhr mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg entlang des Garteler Weges in Richtung Winterbergstraße. Dort ist ein unbekannter Fahrer eines dunklen Pkw derart dicht an dem Radfahrer vorbeigefahren, dass dieser auswich und zu Boden stürzte. Der 35-Jährige wurde leicht verletzt in das Krankenhaus Osterholz gebracht. Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 9.4.2014
Helmpflicht volkswirtschaftlich
Prof. Dr. Gernot Sieg, der seit April 2013 das Institut für Verkehrswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster leitet, hat eine potenzielle gesetzliche Helmpflicht in Deutschland einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Seine im März 2014 publizierten Studienergebnisse fanden ein großes Medienecho und sind -wie immer, wenn es um eine mögliche Helmpflicht geht- auch wieder einmal in mehreren hundert Leserkommentaren hitzig diskutiert worden.
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Radunfall 2014 (7)
Verkehrsunfallflucht durch Radfahrer
Am Samstag, den 05.04.2014, gegen 22:00 Uhr, bog ein unbekannter Radfahrer in Ritterhude von der Straße Am Großen Geeren nach rechts in die Breslauer Straße ab. Dabei kollidierte er mit einem am Fahrbahnrand geparkten Opel Omega und stürzte. Im Anschluss stieg der Radfahrer wieder auf sein Fahrrad und entfernte sich vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden an dem PKW zu kümmern. Polizeiinspektion Verden / Osterholz 6.4.2014
Butenpad
Post in Osterholz-Scharmbeck
Die Zeiten prunkvoller Postämter wie dem 1906 am Bahnhof gebauten sind ja schon länger vorbei, aber seit der Privatisierung Mitte der 1990er-Jahre sterben auch die jüngeren Nachfolger deutschlandweit vielfach aus.
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Radunfall 2014 (6)
Radfahrerin leicht verletzt
Als eine 50 Jahre alte Radfahrerin am Dienstag, dem 1.4.2014, in Ritterhude um 07.00 Uhr den Fußweg der Rießstraße in Richtung Osterholz befuhr, kam es zum Zusammenstoß mit einem 35 Jahre alten Opelfahrer aus Nidderau. Der Autofahrer kam aus der Hegelstraße und übersah die von rechts kommende Radfahrerin. Bei dem Zusammenstoß verletzte sich die 50-jährige leicht. Es entstand geringer Sachschaden an den Fahrzeugen. Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 2.4.2014
Radunfall 2014 (5)
Zehnjährige Radfahrerin angefahren und geflüchtet
Am Freitag, 28.3.2014 um 14.00 Uhr flüchtete ein Unfallverursacher, nachdem er in Lilienthal auf der Heidberger Straße ein zehn Jahre altes Mädchen anfuhr und dadurch leicht verletzte. Die zehnjährige Grasbergerin wollte die Heidberger Straße (L 154) in Höhe des Orstausganges Heidberg aus Richtung Ortsmitte kommend in Richtung Wiesendamm überqueren. Dafür stellte sie sich am Fahrbahnrand auf und wartete. Ein unbekannter Fahrer eines älteren VW Golfs mit Kennzeichen BRV-… befuhr die Heidberger Straße aus Richtung Lilienthal. Im Vorbeifahren touchierte er mit seinem Fahrzeug die Zehnjährige. Das Mädchen fiel dabei zu Boden und verletzte sich leicht. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt unbekümmert in Richtung Quelkhorn fort. Nun ermittelt die Polizeistation Lilienthal
wegen Unfallflucht und sucht Zeugen, die Hinweise auf den rücksichtslosen Fahrzeugführer geben können (Tel.: 04298/92000). (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 1.4.2014)
Wie schnell auf Fußwegen?
Daniel hat in seinem Blog it started with a fight kürzlich eine interessante Diskussion über die für Radfahrer zulässige Geschwindigkeit auf freigegebenen Fußwegen bzw. in freigegebenen Fußgängerzonen in Gang gebracht.
Bislang waren tatsächliche und selbsternannte Fachleute mehrheitlich davon ausgegangen, dass diese mit den beiden abgebildeten Verkehrszeichen ausgeschilderten Verkehrsräume von Radfahrern grundsätzlich nur im Schritttempo befahren werden dürfen. Und zwar unabhängig vom jeweils herrschenden Fußgängerverkehr. In Niedersachsen kam diese Ansicht Ende 2013 ins Wanken, als die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Leitfaden Radverkehr (Download hier – 7.9 MB) veröffentlichte. Dort heißt es auf Seite 3
„Nicht benutzungspflichtig sind ferner Gehwege, bei denen durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ das Radfahren, falls notwendig nur mit Schrittgeschwindigkeit, zugelassen ist.“
und auf Seite 9 erneut:
„Bei einer auch möglichen Ausweisung als Gehweg mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ muss der Radverkehr erforderlichenfalls Schrittge- schwindigkeit fahren (Bild 15).“ (Anm.: Bild 15 entspricht der Abb. 1)
Die dadurch neu entfachte Diskussion hat Daniel -zumindest für Niedersachsen- durch eine Anfrage bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr recht eindeutig geklärt. Deren Antwort lautete nämlich:
“Die Ausführungen im Leitfaden Radverkehr zur Fahrgeschwindigkeit auf Gehwegen, die für den Radverkehr frei gegeben sind, beruhen auf Abstimmungen meines Hauses mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW).
In der StVO ist klar definiert, dass Radverkehr Gehwege nur nutzen darf, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist. Die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr durch Zeichen 239 mit Zusatzzeichen ‘Radverkehr frei’ kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgängerverkehrs vertretbar ist. In den Verwaltungsvorschriften zur StVO aus dem Jahr 2009 heißt es: “wird bei Zeichen 239 durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.”
In den aktuellen StVO-Verwaltungsvorschriften aus dem Jahr 2013 ist dies etwas weicher formuliert: “Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig muss der Fahrverkehr warten; er darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren.”Dies wird von der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung gem. o.a. Abstimmung mit MW wie folgt interpretiert:
Der Fußgängerverkehr hat auf dem Gehweg immer Vorrang.
Wenn kein Fußgängerverkehr auf dem Gehweg (in der Nähe) ist, darf der Radverkehr schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Er muss die Geschwindigkeit allerdings so wählen, dass er auch bei unvorhergesehener Begegnung mit Fußgängerverkehr (z.B. Kinder laufen hinter einem Sichthindernis hervor) jederzeit rechtzeitig anhalten kann.
Wenn ein Radfahrer einen Fußgänger überholt, darf er nicht wesentlich schneller sein als der Fußgänger. Ebenfalls darf der Fußgänger nicht gefährdet werden. Der Radfahrer muss beim Überholen oder bei der Vorbeifahrt an entgegenkommenden Fußgängern jederzeit in der Lage sein anzuhalten.
Ich hoffe, dass die vorstehenden Ausführungen Ihre Fragen beantworten.”
Jo, haben sie 🙂 Anmerken sollte man vielleicht noch, dass diese Ausführungen der Landesbehörde nicht notwendigerweise auch von einem Richter im Falle eines Rechtsstreits geteilt werden. Ein solcher ist aber auch ziemlich konstruiert, denn im Falle eines Unfalles oder einer Nötigung zu Lasten eines Fußgängers ist man als Radfahrer ja eindeutig unvorsichtig gewesen (Fußgänger dürfen definitiv nicht gefährdet werden). Und ohne Unfall oder Nötigung geht es ja bestenfalls um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts, da wird dieser immerhin mit dem Verkehrsministerium abgestimmte Text schon ein gewisses Gewicht haben.
Radunfall 2014 (4)
Radfahrerin verletzt
Am Donnerstag, 27.3.2014 gegen 15 Uhr, kam es auf dem Klosterkamp zu einem Zusammenstoß zwischen Pkw und Radfahrerin. Als eine 52 Jahre alte Osterholzerin mit ihrem Opel Corsa in den Kreisel bei der Sparkasse einfahren wollte, übersah sie eine 15 Jahre alte Radfahrerin, die den Kreisel zu diesem Zeitpunkt befuhr. Bei dem Zusammenstoß stürzte die 15-jährige Osterholzerin. Sie musste anschließend leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht werden. An den Fahrzeugen entstand leichter Sachschaden. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 28.3.2014)
Radler-Quiz OHZ Teil 3
Heute mal eine einfache Aufgabe … denken Sie vielleicht. Aber, weit gefehlt! Über die jetzt folgende Frage streiten sich seit Jahren die Fachleute. Ich bin deshalb nicht abgeneigt, allen Lesern mit der richtigen Antwort einen Gutschein für eine geführte Radwanderung Anfang Mai durch Osterholz-Scharmbeck zu spendieren.
Als Telefon-Joker würde ich übrigens speziell für diese Frage einen Deutschlehrer empfehlen, den Grund dafür finden Sie im Folgenden unter „Tipp“ 🙂
Hier also der Quiz:
Frage: Wie schnell darf man in Niedersachsen als Radfahrer in einer derart beschilderten Fußgängerzone bzw. einem derartig beschilderten Fußweg fahren?
Teilnahmebedingungen: Antwort wie üblich als Kommentar ganz unten auf der Seite.
Tipp: Die richtige Antwort erschließt sich weniger mit gesundem Menschenverstand als durch systematische Analyse des maßgeblichen Verordnungstextes unter besonderer Würdigung der inhaltlichen Bedeutung des Strichpunktes. Der Text findet sich in der Anlage 2 der StVO (zu § 41 Abs. 1) unter den lfd. Nr. 18 und 21 und lautet
- Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg (bzw. die Fußgängerzone) nicht nutzen.
- Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Radtour OHZ-Wümme-Semkenfahrt
Der Rundkurs von Osterholz-Scharmbeck über Scharmbecker Bach, Hamme, Blockland, Lilienthal, Semkenfahrt und Melchers Hütte zurück nach OHZ führt über Fahrrad- und Wirtschaftswege ohne oder mit sehr wenig Autoverkehr, am südlichen Wümmeufer auch über den Deich mit Anwohner-PKW-Verkehr und am Wochenende teils lebhaftem Ausflügler-Treiben. Auf diesem Abschnitt und beim Überqueren einiger Straßen ist Vorsicht geboten, ansonsten ist die Tour für Kinder gut geeignet. Die Beschaffenheit der Wege ist bis auf den (umfahrbaren) Anfang entlang des Scharmbecker Bachs in Lintel gut bis sehr gut.
Eine interessante „Gewässer-Rundtour“, die viele Einblicke in die Geschichte der Teufelsmoor-Region erlaubt und sehr entspannt zu fahren ist. Insbesondere entlang der Wümme wimmelt es geradezu vor Einkehrmöglichkeiten.Gegen den Uhrzeigersinn gefahren stoßen wir gleich zu Beginn auf den für viel Geld freigelegten Scharmbecker Bach zwischen Gymnasium und Medienhaus und gleich anschließend auf das demnächst repräsentativ strahlende Campusgelände. Nach einigen hundert Metern in ruhigeren Seitenstraßen müssen wir uns ein bisschen schlank machen, um neben dem Scharmbecker Bach die Eisenbahnbrücke zu unterqueren. Belohnt wird das mit einem romantischen Holperpfad entlang des ansprechend renaturierten Baches.
In Scharmbeckstotel kreuzen wir die Hamme auf der „neuen“ Hammebrücke, um nach ein paar langweiligen Kilometern entlang der K 8 an der Nordseite auf der 2013 fertiggestellten Brücke die Wümme zu kreuzen. Es folgen viele idyllische Kilometer auf dem Wümmedeich bis nach Lilienthal. Durch Lilienthal geht es fast beschaulich auf der ehemaligen Trasse der „Jan Reiners“ (Kleinbahn Bremen-Tarmstedt). Im Nordosten Lilienthals wenden wir uns nach Nordwesten Richtung Hamme und stoßen auf die (Alte) Semkenfahrt. Sie begleitet uns fast bis zur Hamme, die wir bei Melchershütte überqueren. Von dort ist es nur noch ein Katzensprung zurück nach Osterholz-Scharmbeck.
Natur pur im Teufelsmoor
„Natur pur im Teufelsmoor“ ist der Titel der Ausstellung von Maren Arndts Naturfotografien im Norddeutschen Vogelmuseum. Bis zum 15. Juni zeigt sie dort eine Auswahl ihrer Vogelbilder, das Vogelmuseum ist Samstags und Sonntags jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet.
Die gestrige Eröffnung der Ausstellung war sehr gut besucht. Erst nachdem fleißige Helfer aus allen Winkeln der Museumsanlage noch Sitzgelegenheiten beschafft hatten, konnten Dr. Karen Hammer, Geschäftsführerin der Kulturstiftung, und Maren selbst ihre Begrüßungsreden halten.
Außer einiger Störche, Kraniche und Graureiher habe ich mit dem Ablichten von Vögeln keine Erfahrung. Wenn ich mir Marens Bilder so ansehe, ahne ich aber lebhaft, wieviel Geduld und Brennweite man für solche Ergebnisse aufbringen muss. Respekt! Auch vor der „Taktung“ deiner Ausstellungsaktivitäten übrigens, Maren! Nach unserer gemeinsamen Ausstellung vor genau einem Jahr brauche ich definitiv noch etwa vierzehn Jahre, um mich von dem Stress zu erholen 🙂 .
Beidseitige Radwegbenutzungspflicht
Aus einem Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bund und Stadtentwicklung – Referat L22 (April 2013, zitiert vom Empfänger siehe hier):
Die Anordnung einer Benutzungspflicht für einen Radfahrer hat immer zugleich das Verbot der Fahrbahnnutzung zum Inhalt (BVerwGE 138, 159-166 = NJW 2011, 1527-1529). Diese Anordnung ist ein belastender Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung und unterliegt daher auch den Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Ein Verwaltungsakt ist demnach nichtig, der faktisch nicht befolgt werden kann (§ 44 VwVfG). Bei der beidseitigen Benutzungspflicht kann ein Gebot nicht befolgt werden, ohne gegen ein anderes gleichrangiges Gebot zu verstoßen.
Die Nichtigkeit einer solchen Anordnung hat zur Folge, dass Radfahrer in dieser Situation den rechten oder linken Radweg (und wohl auch sogar die Fahrbahn) benutzen können. Von einem Wahlrecht bei einer solchen Anordnung geht auch der Bundesgerichtshof aus (BGH, Urteil vom 29.10.1996 [VI ZR 310/95] = NJW 1997, 395-396 = NZV 1997, 70).
Diese Problematik dürfte ebenfalls bei einer Benutzungspflicht in Kombination mit einem Benutzungsrecht auftreten: das Benutzungsrecht kann hier nicht in Anspruch genommen werden, da der benutzungspflichtige Weg bereits zwingend benutzt werden muss. Ob dem Radfahrer, der das Benutzungsrecht unter Verstoß gegen die Benutzungspflicht in Anspruch nimmt, ein Vorwurf gemacht werden kann, dürfte zweifelhaft sein, da mangelnde Bestimmtheit der Anordnung zu Lasten der Behörde geht.
Radunfälle in Bremen 2013
2013 gab es in Bremen 1.146 Unfälle, bei denen Radfahrer verletzt wurden. Davon endete keiner tödlich, dennoch wurden 132 Radfahrer schwer und 1.014 leicht verletzt. Nur bei etwa der Hälfte aller Ereignisse waren die Radfahrer auch Unfallverursacher. (Quelle: Polizei Bremen)
Radunfall 2014 (2)
Radfahrerin übersehen
Leichtverletzt wurde eine Radfahrerin am Donnerstag, dem 13.3.2013 um 07.50 Uhr, als sie auf der Riesstraße von einer Autofahrerin übersehen wurde. Die 57 Jahre alte Radfahrerin aus Bremen befuhr den Gehweg an der Riesstraße in Richtung Fergersbergstraße. Eine 34 Jahre alte Toyota-Fahrerin aus Ritterhude fuhr gleichzeitig mit ihrem PKW von einem Grundstück an der Riesstraße. Dabei übersah sie die Radfahrerin offenbar. Es kam zur leichten Berührung zwischen PKW und Radfahrerin, wobei sich die Radfahrerin leicht verletzte.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Verden / Osterholz)
Radunfall 2014 (3)
Radfahrerin leicht verletzt
Eine 79 Jahre alte Radfahrerin ist am Sonnabend, dem 15.3.14 um 17.30 Uhr bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt worden. Wie die Polizei mitteilt, befuhr sie verbotswidrig den linksseitigen Gehweg entlang der Pennigbütteler Straße. Von der Neuendammer Straße nähert sich eine 41-jährige Autofahrerin der Pennigbütteler Straße. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß mit der Radfahrerin. Diese stürzte und verletzte sich dabei leicht. Es entstand ein Schaden von rund 500 Euro. (Quelle: Osterholzer Kreisblatt 18.3.2014)
Zukunft des Moorexpress
Bleibt er uns erhalten? Der Moorexpress auf langsamer Fahrt durch die Hammeniederung, ein liebgewordener Anblick in Zeitungen, Broschüren, Ausstellungen und auf Postkarten. Gerne am letzten Samstag im Oktober fotografiert, weil sich der 8-Uhr-Express ab Worpswede am letzten Tag vor der Zeitumstellung in der Morgendämmerung am Kirchdammgraben manchmal recht fotogen präsentiert. In der jetzt 15. Saison seit dem Expo-Fahrplan im Jahr 2000 ist die Zukunft des Moorexpress erneut ungewiss. Bereits im Juni 2013 wurde bei der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Moorexpress mit Vertretern der Landkreise, Städte und Gemeinden, Tourismusorganisationen und Verkehrsverbänden deutlich, dass die Ersatzteilsuche für die historischen Fahrzeuge immer problematischer wird und deren Ausfallwahrscheinlichkeit steigt.
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