Anfang Juni 2022 habe ich in diesem Artikel auf die Mängel der Radverkehrsführung im Zuge der kurz vorher fertiggestellten Ortsdurchfahrt Buschhausen hingewiesen. Jetzt will ich Sie mal auf den neuesten Stand bringen:
„Radweg Buschhausen Teil 2“ weiterlesen
Stagges
Im Juni 2022 haben die Betreiber von Stagge & Moor angekündigt, nach der Sommerpause (18.7.-30.8.) den Betrieb aufzugeben. Unter neuer Leitung soll es ab 1. September weitergehen, gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zur Folge handelt es sich dabei um die bisherigen Betreiber des Hülsebrger Landhauses.
Das frühere Stagges Hotel bzw. Stagge’s Wirtshaus am Markt an der Marktstraße 13 in Osterholz-Scharmbeck ist das traditionsreichste Gasthaus am Ort und nach mehr als 335 Jahren Dorfkrug, Marktherberge, Kult-Diskothek und Speisegaststätte eines der Wahrzeichen der Stadt.
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Radverkehrskonzept 2022
Das Radverkehrskonzept 2022 für Osterholz-Scharmbeck (PDF 2.2 Mb) als Teil des Verkehrsentwicklungsplanes 2022 (PDF 5.6 Mb) wurde im März 2022 vom Stadtrat einstimmig beschlossen (Beschlussprotokoll).
Er wird ergänzt durch einen Maßnahmenkatalog (PDF 0.2 Mb), der konkrete Verbesserungsmaßnahmen zur kurzfristigen (in den Jahren 2023-2024), mittelfristigen oder mittel-/langfristigen Umsetzung vorsieht.
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Radweg Buschhausen
Nach Abschluss der Bauarbeiten an der sog. Betonstraße (Heidkrug/Heilshorner Str. – L 149) inkl. Ortsdurchfahrt Buschhausen war ich sehr gespannt, wie die Bedürfnisse des Radverkehrs umgesetzt worden sind. Und um es vorweg schon mal prägnant zusammenzufassen: Ich bin mehr als enttäuscht. Mir fehlte offen gesagt die Vorstellungskraft, dass Straßenbau heutzutage noch so 70er-Jahre sein kann und darf. Die jetzige Verkehrsführung missachtet das Sicherheitsbedürfnis von Fußgängern und Radfahrern und widerspricht geltenden Verwaltungsvorschriften zur StVO und allen einschlägigen Empfehlungen.
Update vom 15.9.2022
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Stadtrat OHZ 2021
Am 12. September haben die Osterholz-Scharmbecker ihren neuen Stadtrat für die Legislaturperiode 2021-2026 gewählt, der sich am 2. November konstituieren wird.
Mit 14 Mandaten (±0 im Vgl. zu 2016) bleibt die SPD stärkste Fraktion im Rat, gefolgt von der CDU mit 8 Sitzen (-2). 6 Sitze halten die Grünen (+2), 4 die Bürgerfraktion (±0), 2 DIE LINKE (-2) und die FDP (+1). Neu im Rat sind AfD und dieBasis mit jeweils 1 Sitz.
Die Hälfte der 38 zukünftigen Ratsfrauen und -herren sind Neulinge, die zum Teil bemerkenswert viele Wählerstimmen erringen konnten. Mit Hanke Bohlen (CDU, 669 Stimmen) und Ute Gartman (GRÜNE, 649 Stimmen) haben zwei von Ihnen jeweils mehr als 500 Stimmen erhalten.
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Radweg Loger Straße
Eigentlich ist die Rechtslage ganz klar: Der Radweg auf der stadtauswärts linken Seite der Loger Str./Ritterhuder Str. ist für Radfahrende in dieser Fahrtrichtung tabu. Dessen ungeachtet sind Geisterfahrer hier an der Tagesordnung. Sie riskieren damit nicht nur ein Bußgeld von € 20.- (zukünftig womöglich sogar € 55.-), sondern evtl. auch die Alleinschuld im Falle eines Unfalls mit Autofahrern aus Seitenstraßen oder Grundstücksausfahrten.
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Radverkehr in OHZ geht besser
Radverkehr braucht sichere Wege, um die Mobilität der nächsten Jahrzehnte mitzugestalten. Diesbezüglich ist bei uns in OHZ viel Luft nach oben. Stolperfallen für Radfahrende sind bei uns seit vielen Jahren bekannt, immer mal wieder benannt von Verkehrsplanern (z. B. Verkehrsentwicklungsplan 2004) und engagierten Radlern (z. B. ADFC OHZ oder hier bei teufelsmoor.eu). Manchmal bringt das sogar was (Beispiel aus 2019), aber die Lage bleibt durchwachsen bis trüb. Platz 288 (von 415 ausgewerteten Städten mit 20.000-50.000 Einw.) beim ADFC-Fahrradklima-Test 2020 sollte allen Verantwortlichen ein Dorn im Auge und großer Ansporn sein. Leider aber gibt es bis heute nicht mal eine halbwegs aktuelle Bestandsaufnahme der Probleme, ganz zu schweigen von daraus folgenden Lösungsansätzen. Andere Städte sind da weiter und zeigen damit wenigstens Interesse für die alltäglichen Probleme der Radfahrer. Solange dieses Interesse von offizieller Seite bei uns fehlt, will ich gern ein wenig aushelfen:
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Radweg Am Knorren
Fast alle fahren hier falsch. Seit Oktober 2014 dürfen Rad fahrende in Richtung Scharmbeck den Fußweg (!) der Straße Am Knorren nicht mehr befahren. Damals wurde die Benutzungspflicht für die allermeisten Radwege in OHZ aufgehoben, so auch hier. Das Befahren eines Gehweges im Falle einer Anzeige mit einem Verwarngeld von € 10 bis 15 (mit Behinderung) belegt, im aktuell ausgesetzten neuen Bußgeldkatalog gar € 55 bis 70 (mit Behinderung). Trotzdem radeln nach meiner Beobachtung fast alle auf diesem Fußweg, und das hat gute Gründe.
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Radweg Heidkampstraße ohne Konzept
Update Juni 2021: Zwischenzeitlich ist das (immer noch abrupte) Ende des Radweges knappe 100 m stadteinwärts verlagert worden. Damit ist die Sicht beim Queren der Straße besser und somit das Gefährdungspotenzial geringer. Weiterhin aber fehlen jegliche Querungshilfe und ein Schutzstreifen für die Weiterfahrt stadteinwärts. Ohne diesen bin ich allein in den letzten Wochen drei mal angehupt worden, weil ich die Fahrbahn zu benutzen wagte. Radfahrer aber müssen hier auf die Fahrbahn, die Weiterfahrt auf dem Fußweg wird nach Inkrafttreten der Bußgeldnovelle voraussichtlich 55-100 € Verwarngeld nach sich ziehen.
Ursprüngliche Fassung vom 29.07.2017:
Am südöstlichen Ortseingang von Osterholz-Scharmbeck haben Radfahrer kein leichtes Spiel. Eben noch mehr oder weniger idyllisch von Tietjens Hütte am Hafenkanal entlang zu Onkel Hermann geradelt, stehen sie auf dem Radweg der Heidkampstraße (K9) ohne Vorwarnung vor einer schweren Entscheidung. Lieber eine Ordnungswidrigkeit begehen … oder Selbstmord riskieren?
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Newsticker Corona-Impfung Landkreis Osterholz
08.04.2021: Impfzentrum OHZ jetzt bei 13.032 Erst- (11.4 %) und 5.815 (5.1 %). Zweitimpfungen. Hinzu kommen Impfungen durch Hausärzt:innen seit dem 05.04. Zum Vergleich: Erstimpfungen Niedersachsen 13.3 %, Deutschland 13.8 % (beides inkl. HA-Impfungen).
12.03.2021: Landkreis Osterholz jetzt bei 7.550 Erst- (6.62 %) und 2.842 Zweitimpfungen. Zum Vergleich: Erstimpfungen Niedersachsen 6.7 %, Deutschland 7.2 %.
08.03.2021: Im Kreisgebiet wurden bislang insgesamt 6.600 Personen (5.79 %) erst- und 2.293 Personen zweitgeimpft. Vergleich Erstimpfungen: Niedersachsen 5.8 %, Deutschland 6.2 %.
27.02.2021: Bis inkl. 25.02. sind 4.697 Erst- und 2.124 Zweitimpfungen erfolgt. Damit haben gut 4 % der Landkreisbewohner ihre Erstdosis bekommen.
15.02.2021: Bis inkl. 12.02. sind 2.387 Erst- und 1.869 Zweitimpfungen erfolgt. Damit haben 2.09 % der Landkreisbewohner ihre Erstdosis bekommen (zum Vergleich: Niedersachsen 2.5 %, Deutschland 3.1 %).
08.02.2021: Bis inkl. 05.02. sind im LK OHZ 2.244 Erst- und 1.029 Zweitimpfungen erfolgt. Am 15.02. öffnet das Impfzentrum in der Stadthalle, Termine werden zunächst an Personen vergeben, die schon auf der Warteliste der Hotline stehen.
29.01.2021: Bis inkl. 27.01. sind im LK 2214 Erst- und 219 Zweitimpfungen erfolgt.
28.01.2021: Der als „Beginn der Terminvergabe“ propagierte heutige Donnerstag war schlichtweg eine Katastrophe. Die Hotline hoffnungslos überlastet und www.impfportal-niedersachsen.de zunächst Std. blockiert, nachmittags dann außerstande, einen Termin für OHZ zu vergeben. Vor dem 8.2. wird OHZ vermutlich keinen Impfstoff erhalten, mehr Details hier.
23.01.2021: Der Nds. Krisenstab rechnet mit Problemen zu Beginn der Terminvergabe am Donnerstag (28.01.). Das www.impfportal-niedersachsen.de und die ca. 300 Mitarbeiter der Hotline Tel 0800 99 88 665 werden voraussichtlich überlastet sein. Aktuell reiche der Impfstoff für ca. 30.000 Termine pro Woche (für den LK OHZ rechnerisch also 430/Wo.).
17.01.2021: Das Paul-Ehrlich-Insitut hat den 2. Sicherheitsbericht für den Zeitraum bis zum 10.01. veröffentlicht: 913 unerwünschte Reaktionen (im Mittel 2,8 pro Meldung), davon 51 schwerwiegende. Melderate für Einzelfallmeldungen 0,53/1.000 Impfungen, für schwerwiegende 0,08/1.000 Impfungen.
16.01.2021: Stand gestern in D/Nds 1.048.160/86.035 Impfungen, pro 100.000 Einw. sind das 1.260/1.076. Scheinbar sollen die Impfzentren in Niedersachsen wirklich erst im Februar öffnen. Anmeldungen nach derzeitigem Stand erst ab 28.1. auf www.impfportal-niedersachsen.de oder unter Tel 0800 99 88 665 möglich.
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Corona-Wasserstand Landkreis Osterholz 23.01.2021
Bisherige Corona-Infektionen 1.553 (+14), 8 neue Meldungen für den gestrigen Freitag und +7 für den 21.1., -1 für den 20.01.. Nach erforderlicher Korrektur sind 7-Tage-Mittel (9,7) und Inzidenzwert (59,7) unverändert. Beim Vergleich der aktuellen Inzidenzwerte rutschen wir in Niedersachsen vom 13. auf den 16. Platz.
Mit Covid-19 verstorben sind bislang 38 (±0) Landkreis-Bewohner.
Corona-Impfung im Landkreis Osterholz
Seit meinem ersten Artikel zur Impfkampagne am 9.12. hat sich Einiges getan, es gibt Neuigkeiten:
Impfstoffe und Zeitplan
Die zwischenzeitlich publizierten Daten der Zulassungsstudien für BNT 162b2 von Pfizer/BioNTech und mRNA-1273 von ModernaXT (Einzelheiten hier und dort) sind vielversprechend. Die für Deutschland zuständige EMA wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor Weihnachten (BioNTech) bzw. Anfang Januar 2021 (Moderna) die jeweilige Conditional marketing authorisation erteilen.
Vermutlich wird am 27.12. bundesweit mit den Impfungen begonnen, zunächst mit dem Präparat von BioNTech/Pfizer, ab Mitte Januar auch mit dem von ModernaXT. Bei beiden sind zwei Impfungen im Abstand von 21 bzw. 28 Tagen erforderlich.
Impfzentrum Landkreis Osterholz
Die Stadthalle in Osterholz-Scharmbeck ist für bis zu vier Impfstrecken vorbereitet. Jede Impfstrecke besteht aus einem Raum für das Arztgespräch und vier Räumen für die Impfung. Geplant sind vorerst 12 Impfungen pro Stunde je Impfstrecke. Anfangs könnten so maximal 384 Impflinge täglich versorgt werden, ab Tag 21 wegen der Wiederholungsimpfung nur noch 192. Für die Impfung von nicht gehfähigen Menschen und in Pflegeeinrichtungen sind zusätzliche mobile Teams geplant.
Impf-Priorität
Der Entwurf der STIKO-Impfempfehlung vom 7.12.2020 ist noch im Abstimmungsprozess.
Update 17.12.2020: Die STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung mit einer detaillierten Darstellung der 6 Impfindikationsgruppen und entsprechender Priorisierung ist heute online.
Update 18.12.2020: Am 18.12. wurde die Impfreihenfolge per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der STIKO aufbaut und rückwirkend ab 15.12.2020 in Kraft treten soll. Sie lautet jetzt:
Höchste Priorität
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.
Hohe Priorität
- Über 70-Jährige
- Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
- Enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohnern von Alten- Pflegeheimen und Heimen für geistig Behinderte
- Kontaktpersonen von Schwangeren
- Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
- Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
Personen, die in Flüchlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
Erhöhte Priorität
- Über 60-Jährige
- Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
- Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
- Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
- Erzieher und Lehrer
- Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Anmeldung und Terminvereinbarungen
Das Land Niedersachsen hat den CRM-Dienstleister Majorel mit der Logistik hinsichtlich des zentralen Terminmanagements beauftragt. Seit dem 17.12.2020 ist eine
eingerichtet, die montags bis samstags 8-20 Uhr (Heiligabend 8-12 Uhr, an Feiertagen geschlossen) zur Verfügung steht.
Impftermine können erst vereinbart werden, wenn feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Die Terminvergabe erfolgt dann über Hotline und zu einem späteren Zeitpunkt auch über die zugehörige Online-Plattform. Dabei werden zunächst die persönlichen Daten erhoben. Anhand einer strukturierten Abfrage von Alter, möglichen Vorerkrankungen und Beruf soll dann eine Selbsteinschätzung der Impfberechtigung erfolgen. Je nachdem, ob man zu einer der lt. STIKO vorrangigen Personengruppen gehört, wird im nächsten Schritt ein Termin im Impfzentrum der Wahl vereinbart oder eine erneute spätere Anmeldung empfohlen.
Bei der Terminvergabe wird auch der Termin für die Folgeimpfung bereits festgelegt. Man erhält dann per E-Mail oder Post eine schriftliche Terminbestätigung inklusive QR-Code, diese muss beim Impftermin zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden. Er dient dort der Identifikation und als digitaler Laufzettel.
Kurz vor dem Impftermin erfolgt noch eine Erinnerung per SMS, E-Mail oder Post mit alle wichtigen Informationen zum Impfzentrum. Die Online-Plattform verwaltet auch die Lagerbestände an Covid-19-Impfstoff in den einzelnen Impfzentren und löst bei Bedarf eine Nachlieferung aus.
#CoronaWegImpfen in OHZ
Corona einfach weg impfen … ganz so einfach wird’s nicht werden. Mittlerweile aber ist klar, dass die Impfung in sehr kurzer Zeit beginnen und einen ganz großen Schritt nach vorn im Umgang mit der Pandemie bringen wird.
Eines mal vorweg
Ich will hier in keiner Form Werbung für die Impfung machen. Im Gegenteil: Meiner Meinung nach soll jeder weg bleiben, der das für klüger hält. Angesichts knapper Impfstoffe wird es sowieso viele Monate dauern, bis die Impfwilligen versorgt sind. Und dann haben wir für die anderen auch wieder genug Beatmungsgeräte. Und hoffentlich auch genügend geimpftes Fachpersonal in Intensivpflege und -medizin, um Patienten mit schweren Verläufen ohne die heute unvermeidlich hohe Eigengefährdung versorgen zu können.
Ich will aber auch aus meiner persönlichen Freude über die derzeit bekannte Wirksamkeit zumindest von BNT 162b2 (Pfizer/BioNTech) keinen Hehl machen. Die heute bekannt gewordenen Daten aus dem FDA Briefing Document versprechen tatsächlich eine unerwartet gute Wirksamkeit gegen eine Covid-Infektion.
Wie wird das laufen?
Deutschland
Voraussetzung zur Impfung ist die Zulassung des Impfstoffes. Für Deutschland ist die EMA zuständig. Bislang (Stand 7.12.) ist dort für zwei Impfstoffe eine Conditional marketing authorisation beantragt, mit einer Entscheidung wird noch im Dezember 2020 gerechnet.
- mRNA-1273 von Moderna Biotec (pro Dosis ca. $ 37.-)
- BNT 162b2 von Pfizer und BioNTech (pro Dosis ca. $ 20.-)
Von beiden Impfstoffen zusammen wird Deutschland im 1. Quartal 2021 voraussichtlich 7 Mio. Dosen erhalten, was eine Impfung von 3.5 Mio Bundesbürgern erlauben würde. Eine Priorisierung wird also zwingend erforderlich sein, grundlegende ethische Überlegungen dazu haben STIKO, Deutscher Ethikrat und Leopoldina am 09.11.2020 in einem gemeinsamen Positionspapier veröffentlicht.
Auf diesen Überlegungen basiert der erste Entwurf einer Impfempfehlung der STIKO vom 7.12.2020: Sie definiert sechs Prioritäten von „sehr hoch“ bis „niedrig“. Höchste Priorität haben demnach Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen, ≥80-Jährige, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege und andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern. Das BMG rechnet in dieser Gruppe mit 8.6 Mio Bundesbürgern.
Landkreis Osterholz
Der Landkreis Osterholz wird in der Stadthalle in Osterholz-Scharmbeck eines der voraussichtlich 50 niedersächsischen Impfzentren betreiben, die in Niedersachsen bis zum 15. Dezember einsatzbereit sein sollen. Das Impfzentrum soll anfangs aus zwei Impfzügen und zwei mobilen Teams bestehen. Ein Impfzug besteht aus einem Arzt sowie Personal, das die Impfung durchführt und dokumentiert. Mobile Teams sind ähnlich strukturiert.
Wenn ich die Bundes-Zahlen herunterrechne, dürften etwa 11.800 Landkreis-Bewohner zur Gruppe mit „sehr hoher Priorität“ gehören, die Impfstoff-Zuteilung im 1. Quartal 2021 würde für voraussichtlich 4.800 von ihnen reichen. Bei ca. 63 Werktagen im Quartal müssten dann täglich 152 Menschen geimpft werden, 22 davon in den Pflegeeinrichtungen. Vielleicht auch 30, wenn Pflegepersonal und andere dort Beschäftigte mit Bewohnerkontakt praktischerweise von den ambulanten Teams gleich mitgeimpft werden. Korrektur: In den ersten drei Wochen halbieren sich diese Zahlen, weil die Zweitimpfung ja erst an Tag 21 hinzukommt. Krankenhäuser können ihr jeweils berechtigtes Personal ggf. in Eigenregie impfen, in der 1. Prioritätskategorie wäre das Personal von Notaufnahmen, Covid-19-Stationen und onkologischen Abteilungen.
Unklar ist noch, wie die Impfung von >80-Jährigen organisiert wird, die nicht in einer Altenpflegeeinrichtung leben und nicht mobil sind. Diese Gruppe könnte Schätzungen zur Folge 1.000 bis 1.500 Personen umfassen, die etwa zur Hälfte von ambulanten Pflegediensten und zur anderen Hälfte privat gepflegt werden.
Die Impf-Prozedur (administrative Aufnahme, Aufklärungsgespräch, Impfung und anschließende Überwachung) soll voraussichtlich 45-60 Minuten in Anspruch nehmen. In Niedersachsen wird (Stand Nov. 2020) mit 20 Impfungen pro Stunde bei 4 Impfplätzen gerechnet.
Das Terminmanagement soll in Niedersachsen für alle Impfzentren zentral erfolgen und eine Online-Buchung ebenso vorsehen wie telefonische Terminvergabe.
Ein paar Zahlen noch zum Schluss: Lt. NLGA sind im Landkreis ca. 5.540 Personen im Alter von ≥80 Jahren gemeldet. In den 29 vollstationären Pflegeeinrichtungen sind etwa 1.440 Plätze vorhanden. Letzten Umfragen zur Folge wollen etwa 70 % der Bundesbürger sicher oder wahrscheinlich vom Angebot der kostenlosen Impfung Gebrauch machen.
Corona-Wasserstand im LK Osterholz
Es geht leider immer noch aufwärts… Hier die aktuellen Daten des Nds. Landesgesundheitsamtes (NLGA, Stand 5.11.2020 09:00 Uhr), die für die Berechnung der Inzidenzrate und sich daraus evtl. ergebende Konsequenzen verbindlich sind.
Konkret führt die heutige Inzidenzrate von 107,1 dazu, dass Schulen mit aktuellem Infektionsgeschehen ab morgen für 14 Tage in das Szenario B (verkleinerte Kohorten mit Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Homeschooling) wechseln. Betroffen sind derzeit die Waldschule Schwanewede und die IGS Osterholz-Scharmbeck.
Lebensgefahr in Lintel – wie lange noch?
Update 22.10.2019: Das nenne ich prompte Reaktion, ich bin beeindruckt! Noch keinen Monat ist es her, dass ich mich mit dem nachfolgend beschriebenen Problem an die Stadtverwaltung gewandt hatte. Die Zuständigen bei Stadt und Landkreis haben kurzerhand einen Ortstermin abgehalten und beschlossen, Variante 1 (s. u.) umzusetzen. Und was sehe ich heute auf meiner Kontrollfahrt? Alles bereits in die Tat umgesetzt, an dieser Stelle besten Dank an Fr. Preißner und Hr. Schleucher von der Stadt sowie Hr. Herrmann vom Landkreis!
Jetzt gilt also:
- Die Benutzungspflicht des linksseitigen Radwegs ist aufgehoben. Dieser darf somit in Richtung Scharmbeckstotel (bis zur Bedarfsampel) nicht mehr befahren werden.
- Radfahrer sollen jetzt vom Kreisel bis zur Ampel auf der Fahrbahn radeln, dürfen aber auch den freigegebenen rechtsseitigen Fußweg (s. Foto) benutzen. Dort haben sie (wie immer auf derartigen Wegen) auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, Fußgänger haben absoluten Vorrang.
- Ab der Bedarfsampel direkt hinter der ARAL besteht wieder Benutzungspflicht des linksseitigen Radwegs. Hier ist also an der Ampel die Fahrbahn zu kreuzen.
Und so war die Situation vorher (Originalartikel vom 24.9.2019)
Vor zwei Wochen ist gleich in Serie passiert, was ich seit vielen Jahren befürchtet habe. Am 10. September sind vor der ARAL-Tankstelle unabhängig voneinander gleich zwei 80-Jährige auf Pedelecs von Autofahrern beim Verlassen des Tankstellengeländes übersehen, angefahren und leicht verletzt worden. (Quelle: Presseportal Polizei VER/OHZ 11.9.2019)
Für den Radverkehr besteht dort in meinen Augen dringender Handlungsbedarf. Der ab Linteler Kreisel benutzungspflichtige Radweg in Richtung Scharmbeckstotel ist 2014 bei der Aufhebung der Benutzungspflicht fast aller Radwege in Osterholz-Scharmbeck übrig geblieben. Ich habe das schon damals sehr bedauert, weil die Tankstellenausfahrt für Radfahrer „entgegen der Fahrtrichtung“ ein hohes Unfallrisiko darstellt. Auch der ADFC Osterholz hat im Sommer 2019 hiesige Parteien und Stadtverwaltung bei Ortsterminen genau auf diesen Gefahrenpunkt hingewiesen. Das Teilstück der Ritterhuder Straße (hier K5) ist mit 13.850 Kfz / 24 Std. (davon 178 Lkw) eine vielbefahrenen Straßen (Quelle: Entwurf Lärmaktionsplan der Stadt Osterholz-Scharmbeck, Stand 4.2018), im städtischen Verkehrsentwicklungsplan eine der Rad-Hauptrouten und außerdem Bestandteil des Radverkehrsnetzes im Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen.
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„Osterholz-Scharmbeck” kann weg
Jetzt bloß keine Aufregung, die Stadt Osterholz-Scharmbeck kann natürlich nicht weg … nur ihr Name. Meine These: Statt „Osterholz-Scharmbeck” sollte sie „Osterholz” heißen. Für diesen Satz wäre ich vor 20 Jahren vermutlich geteert und gefedert worden, vielleicht auch schlimmer. Heute hingegen wissen viele überhaupt nicht mehr, was es mit dem Doppelnamen auf sich hat. Und man muss es auch gar nicht mehr wissen, der Name „Osterholz-Scharmbeck” war immer schon ein Notbehelf und ist mittlerweile eher kontraproduktiv.
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Flechtwerkscheune in der Museumsanlage
Das ist schon eine ziemlich unheimliche Geschichte aus den Nachkriegstagen 1945, in der die mindestens 200 Jahre alte Flechtwerkscheune in der Museumsanlage eine nicht unerhebliche Nebenrolle spielt.
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Bauprojekt Südlich Bargten
Seit 2016 sind Pläne für ein neues Baugebiet „Südlich Bargten“ im Gespräch. Die Neuansiedlung junger Familien im Stadtgebiet ist mir sehr sympathisch, insoweit sehe ich auch die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen grundsätzlich positiv. Hier aber stößt mir der Umgang mit der Natur und den in meinen Augen notwendigen Vorschriften zur sogenannten Raumordnung übel auf. Mit allerlei Tricks und falschen Versprechungen ist ein Projekt daraus geworden, das Gewinnmaximierung und neue Einfamilienhäuser allzu sehr über die Nachhaltigkeit im Umgang mit der uns umgebenden Natur stellt.
Auch in Zeiten eines gestärkten Klima- und Naturschutz-Bewusstseins muss ich mich manchmal noch wundern. Beispielsweise über den Umgang mit Bäumen. Menschen wie du und ich dürfen Bäume ja schon seit Jahrzehnten nicht einfach mal so fällen, wenn sie uns stören. Und wenn es wegen „nicht beabsichtigter Härte“ auf Antrag dann doch mal genehmigt wird, werden wir zu Recht zur Ausgleichspflanzung auf unserem Grundstück verpflichtet. Manchmal aber gibt es wundersame Vorgänge, da geht das auch ganz anders.
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Radweg mittlere Bahnhofstraße
Wenn es um den Radweg an der „mittleren Bahnhofstraße“ geht (gemeint ist das Stück zwischen Lange Str./Am weißen Sande und Denkmal bzw. Rathaus) könnte ich mir die Sache leicht machen. Etwa mit einem Satz: „Es gibt keinen.“ So leicht will ich es aber nicht machen. Seit Jahren nämlich ist dieser Teil der Bahnhofstraße ein Paradebeispiel für das Dilemma der Radverkehrsplanung in Osterholz-Scharmbeck.
Deshalb mache ich es mir mit Absicht schwer und beleuchte das Problem etwas tiefgreifender. Letztlich will ich auch versuchen, Verbesserungen im Interesse möglichst aller Verkehrsteilnehmer vorzuschlagen. Eilige Leser muss ich gleich warnen: die gebotene Ausführlichkeit wird 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Auch wenn ich verspreche, mich möglichst kurz zu halten.
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Radverkehr im Verkehrsentwicklungsplan 2004
Der Radverkehr in Osterholz-Scharmbeck wurde von Seiten der Stadt zuletzt im Jahr 2004 untersucht und bewertet. Der damalige Verkehrsentwicklungsplan (Download PDF 2.5 MB) enthält im Kapitel 5 „Radverkehr“ eine Zustandsanalyse, eine Netzplanung und ein Maßnahmenkonzept. Eines der klar formulierten Ziele war die „Förderung des Radverkehrs als gleichberechtigtes Verkehrsmittel im städtischen Verkehr“. Die Neukonzeption der Radverkehrsplanung sollte Anteile des innerörtlichen motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf das Fahrrad verlagern.
Wenn man sich das damalige Maßnahmenkonzept ansieht und mit dem heutigen Ist-Zustand abgleicht, scheint von den Zielen nicht viel erreicht. Ungeachtet der Tatsache, dass einige der Maßnahmen so heute keinen Sinn mehr machen (z. B. Schutzstreifen auf der Lindenstraße, heute Tempo-30-Zone), ist der Realisierungsgrad in den letzten 13 Jahren in meinen Augen fast schon ein bisschen erschreckend.
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