Am Donnerstag, dem 24. April 2014, kam es um 09.40 Uhr auf der Heilshorner Straße zu einem Zusammenstoß zwischen PKW und
Radfahrer. Als eine 34 Jahre alte Opel-Fahrerin aus Hambergen vom Parkplatz eines Baumarktes auf die Heilshorner Straße (L 149)
einbiegen wollte, übersah sie einen 16 Jahre alten Radfahrer, der auf dem Radweg in Richtung Schwanewede unterwegs war. Bei dem
Zusammenstoß wurde der Jugendliche leicht verletzt. An den Fahrzeugen entstanden Schäden in Höhe von über 2000 Euro. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 25.4.14)
Verkehrsunfall mit Leichtverletzten zwischen Radfahrer und Fußgänger
Vermutlich aufgrund seines Alkoholisierungsgrades hat ein 46-jähriger Fahrradfahrer aus Schwanewede am Samstagabend beim Befahren des Rad- und Fußweges an der Bahnhofstraße in Schwanewede-Beckedorf eine 48-jährige Fußgängerin aus Schwanewede übersehen, die ebenfalls den Rad- und Fußweg benutzte. Der Fahrradfahrer fuhr in die Fußgängerin, woraufhin beide stürzten und sich leicht verletzten. Bei dem Fahrradfahrer wurde eine Blutprobe entnommen und gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Pressemeldung Polizeiinspektion Verden / Osterholz für das PK Osterholz vom Sa./So., 19./20.04.2014
Andreas hat in seinem BikeBlogBerlin die aus seiner Sicht Top 10 Radfahrer-Fehler aufgelistet. Er hat dabei, was ich sehr sinnvoll finde, nicht einfach die alljährlich im Frühjahr dahergebeteten „guten Ratschläge“ und Ausrüstungsdetails der StVO wiederholt, sondern wirklich relevante Probleme benannt. Wobei es sich zum Teil um durchaus spezifische Probleme einer Großstadt mit für deutsche Verhältnisse eher hohem Radverkehrsaufkommen handelt. So gehören beispielsweise Überholen und Spurwechsel ohne Handzeichen bei uns in einem Mittelzentrum noch nicht unbedingt zu den drängendsten Problemen. In Amsterdam hingegen habe ich mehrmals am eigenen Leibe gemerkt, wie nötig es bei stärkerem Radverkehr ist. „Top 10 Radfahrer-Fehler“ weiterlesen
Die Economic Commission for Europe der UN (UNECE) und das Regionalbüro für Europa der WHO haben anlässlich ihrer 4. Tagung „Verkehr, Gesundheit und Umwelt“ vom 14. bis 16. April 2014 in Paris spannende Hochrechnungen über den Nutzen eines höheren Radverkehrsanteiles veröffentlicht. „Radverkehr rettet Menschenleben“ weiterlesen
Hut ab, klarer kann man es fast nicht formulieren: Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann, dessen CSU mir bislang nicht als bemerkenswert fahrradfreundlich aufgefallen war, hat sich vor einigen Tagen sehr deutlich zum Sinn der vieldiskutierten Helmpflicht für Radfahrer geäußert (danke, Malte Hübner für den Hinweis): „Radverkehr fördern statt Helmpflicht“ weiterlesen
Am Dienstag, dem 8. April gegen 16.10 Uhr, stürzte ein Radfahrer auf dem Garteler Weg in Osterholz-Scharmbeck , nachdem ein unbekannter Autofahrer zu dicht an ihm vorbeigefahren ist. Ein 35 Jahre alter Mann aus Osterholz fuhr mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg entlang des Garteler Weges in Richtung Winterbergstraße. Dort ist ein unbekannter Fahrer eines dunklen Pkw derart dicht an dem Radfahrer vorbeigefahren, dass dieser auswich und zu Boden stürzte. Der 35-Jährige wurde leicht verletzt in das Krankenhaus Osterholz gebracht. Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 9.4.2014
Prof. Dr. Gernot Sieg, der seit April 2013 das Institut für Verkehrswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster leitet, hat eine potenzielle gesetzliche Helmpflicht in Deutschland einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Seine im März 2014 publizierten Studienergebnisse fanden ein großes Medienecho und sind -wie immer, wenn es um eine mögliche Helmpflicht geht- auch wieder einmal in mehreren hundert Leserkommentaren hitzig diskutiert worden. „Helmpflicht volkswirtschaftlich“ weiterlesen
Am Samstag, den 05.04.2014, gegen 22:00 Uhr, bog ein unbekannter Radfahrer in Ritterhude von der Straße Am Großen Geeren nach rechts in die Breslauer Straße ab. Dabei kollidierte er mit einem am Fahrbahnrand geparkten Opel Omega und stürzte. Im Anschluss stieg der Radfahrer wieder auf sein Fahrrad und entfernte sich vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden an dem PKW zu kümmern. Polizeiinspektion Verden / Osterholz 6.4.2014
Der Butenpad ist ein 14.5 oder 16.2 km langer Fuß- und Radweg um Osterholz-Scharmbeck herum. „Einmal rundrum“ ist man mit dem Rad bei gemütlichem Tempo eine gute Stunde unterwegs und dabei nie weiter als 15 Minuten vom Stadtkern entfernt. „Butenpad“ weiterlesen
Als eine 50 Jahre alte Radfahrerin am Dienstag, dem 1.4.2014, in Ritterhude um 07.00 Uhr den Fußweg der Rießstraße in Richtung Osterholz befuhr, kam es zum Zusammenstoß mit einem 35 Jahre alten Opelfahrer aus Nidderau. Der Autofahrer kam aus der Hegelstraße und übersah die von rechts kommende Radfahrerin. Bei dem Zusammenstoß verletzte sich die 50-jährige leicht. Es entstand geringer Sachschaden an den Fahrzeugen. Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 2.4.2014
Am Freitag, 28.3.2014 um 14.00 Uhr flüchtete ein Unfallverursacher, nachdem er in Lilienthal auf der Heidberger Straße ein zehn Jahre altes Mädchen anfuhr und dadurch leicht verletzte. Die zehnjährige Grasbergerin wollte die Heidberger Straße (L 154) in Höhe des Orstausganges Heidberg aus Richtung Ortsmitte kommend in Richtung Wiesendamm überqueren. Dafür stellte sie sich am Fahrbahnrand auf und wartete. Ein unbekannter Fahrer eines älteren VW Golfs mit Kennzeichen BRV-… befuhr die Heidberger Straße aus Richtung Lilienthal. Im Vorbeifahren touchierte er mit seinem Fahrzeug die Zehnjährige. Das Mädchen fiel dabei zu Boden und verletzte sich leicht. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt unbekümmert in Richtung Quelkhorn fort. Nun ermittelt die Polizeistation Lilienthal
wegen Unfallflucht und sucht Zeugen, die Hinweise auf den rücksichtslosen Fahrzeugführer geben können (Tel.: 04298/92000). (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 1.4.2014)
Daniel hat in seinem Blog it started with a fight kürzlich eine interessante Diskussion über die für Radfahrer zulässige Geschwindigkeit auf freigegebenen Fußwegen bzw. in freigegebenen Fußgängerzonen in Gang gebracht.
Bislang waren tatsächliche und selbsternannte Fachleute mehrheitlich davon ausgegangen, dass diese mit den beiden abgebildeten Verkehrszeichen ausgeschilderten Verkehrsräume von Radfahrern grundsätzlich nur im Schritttempo befahren werden dürfen. Und zwar unabhängig vom jeweils herrschenden Fußgängerverkehr. In Niedersachsen kam diese Ansicht Ende 2013 ins Wanken, als die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Leitfaden Radverkehr (Download hier – 7.9 MB) veröffentlichte. Dort heißt es auf Seite 3
„Nicht benutzungspflichtig sind ferner Gehwege, bei denen durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ das Radfahren, falls notwendig nur mit Schrittgeschwindigkeit, zugelassen ist.“
und auf Seite 9 erneut:
„Bei einer auch möglichen Ausweisung als Gehweg mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ muss der Radverkehr erforderlichenfalls Schrittge- schwindigkeit fahren (Bild 15).“ (Anm.: Bild 15 entspricht der Abb. 1)
Die dadurch neu entfachte Diskussion hat Daniel -zumindest für Niedersachsen- durch eine Anfrage bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehrrecht eindeutig geklärt. Deren Antwort lautete nämlich:
“Die Ausführungen im Leitfaden Radverkehr zur Fahrgeschwindigkeit auf Gehwegen, die für den Radverkehr frei gegeben sind, beruhen auf Abstimmungen meines Hauses mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW).
In der StVO ist klar definiert, dass Radverkehr Gehwege nur nutzen darf, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist. Die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr durch Zeichen 239 mit Zusatzzeichen ‘Radverkehr frei’ kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgängerverkehrs vertretbar ist. In den Verwaltungsvorschriften zur StVO aus dem Jahr 2009 heißt es: “wird bei Zeichen 239 durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.”
In den aktuellen StVO-Verwaltungsvorschriften aus dem Jahr 2013 ist dies etwas weicher formuliert: “Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig muss der Fahrverkehr warten; er darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren.”
Dies wird von der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung gem. o.a. Abstimmung mit MW wie folgt interpretiert:
Der Fußgängerverkehr hat auf dem Gehweg immer Vorrang.
Wenn kein Fußgängerverkehr auf dem Gehweg (in der Nähe) ist, darf der Radverkehr schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Er muss die Geschwindigkeit allerdings so wählen, dass er auch bei unvorhergesehener Begegnung mit Fußgängerverkehr (z.B. Kinder laufen hinter einem Sichthindernis hervor) jederzeit rechtzeitig anhalten kann.
Wenn ein Radfahrer einen Fußgänger überholt, darf er nicht wesentlich schneller sein als der Fußgänger. Ebenfalls darf der Fußgänger nicht gefährdet werden. Der Radfahrer muss beim Überholen oder bei der Vorbeifahrt an entgegenkommenden Fußgängern jederzeit in der Lage sein anzuhalten.
Ich hoffe, dass die vorstehenden Ausführungen Ihre Fragen beantworten.”
Jo, haben sie 🙂 Anmerken sollte man vielleicht noch, dass diese Ausführungen der Landesbehörde nicht notwendigerweise auch von einem Richter im Falle eines Rechtsstreits geteilt werden. Ein solcher ist aber auch ziemlich konstruiert, denn im Falle eines Unfalles oder einer Nötigung zu Lasten eines Fußgängers ist man als Radfahrer ja eindeutig unvorsichtig gewesen (Fußgänger dürfen definitiv nicht gefährdet werden). Und ohne Unfall oder Nötigung geht es ja bestenfalls um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts, da wird dieser immerhin mit dem Verkehrsministerium abgestimmte Text schon ein gewisses Gewicht haben.
Am Donnerstag, 27.3.2014 gegen 15 Uhr, kam es auf dem Klosterkamp zu einem Zusammenstoß zwischen Pkw und Radfahrerin. Als eine 52 Jahre alte Osterholzerin mit ihrem Opel Corsa in den Kreisel bei der Sparkasse einfahren wollte, übersah sie eine 15 Jahre alte Radfahrerin, die den Kreisel zu diesem Zeitpunkt befuhr. Bei dem Zusammenstoß stürzte die 15-jährige Osterholzerin. Sie musste anschließend leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht werden. An den Fahrzeugen entstand leichter Sachschaden. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 28.3.2014)
Heute mal eine einfache Aufgabe … denken Sie vielleicht. Aber, weit gefehlt! Über die jetzt folgende Frage streiten sich seit Jahren die Fachleute. Ich bin deshalb nicht abgeneigt, allen Lesern mit der richtigen Antwort einen Gutschein für eine geführte Radwanderung Anfang Mai durch Osterholz-Scharmbeck zu spendieren.
Als Telefon-Joker würde ich übrigens speziell für diese Frage einen Deutschlehrer empfehlen, den Grund dafür finden Sie im Folgenden unter „Tipp“ 🙂
Hier also der Quiz:
Frage: Wie schnell darf man in Niedersachsen als Radfahrer in einer derart beschilderten Fußgängerzone bzw. einem derartig beschilderten Fußweg fahren?
Teilnahmebedingungen: Antwort wie üblich als Kommentar ganz unten auf der Seite.
Tipp: Die richtige Antwort erschließt sich weniger mit gesundem Menschenverstand als durch systematische Analyse des maßgeblichen Verordnungstextes unter besonderer Würdigung der inhaltlichen Bedeutung des Strichpunktes. Der Text findet sich in der Anlage 2 der StVO (zu § 41 Abs. 1) unter den lfd. Nr. 18 und 21 und lautet
Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg (bzw. die Fußgängerzone) nicht nutzen.
Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Der Rundkurs von Osterholz-Scharmbeck über Scharmbecker Bach, Hamme, Blockland, Lilienthal, Semkenfahrt und Melchers Hütte zurück nach OHZ führt über Fahrrad- und Wirtschaftswege ohne oder mit sehr wenig Autoverkehr, am südlichen Wümmeufer auch über den Deich mit Anwohner-PKW-Verkehr und am Wochenende teils lebhaftem Ausflügler-Treiben. Auf diesem Abschnitt und beim Überqueren einiger Straßen ist Vorsicht geboten, ansonsten ist die Tour für Kinder gut geeignet. Die Beschaffenheit der Wege ist bis auf den (umfahrbaren) Anfang entlang des Scharmbecker Bachs in Lintel gut bis sehr gut.
Eine interessante „Gewässer-Rundtour“, die viele Einblicke in die Geschichte der Teufelsmoor-Region erlaubt und sehr entspannt zu fahren ist. Insbesondere entlang der Wümme wimmelt es geradezu vor Einkehrmöglichkeiten.
Gegen den Uhrzeigersinn gefahren stoßen wir gleich zu Beginn auf den für viel Geld freigelegten Scharmbecker Bach zwischen Gymnasium und Medienhaus und gleich anschließend auf das demnächst repräsentativ strahlende Campusgelände. Nach einigen hundert Metern in ruhigeren Seitenstraßen müssen wir uns ein bisschen schlank machen, um neben dem Scharmbecker Bach die Eisenbahnbrücke zu unterqueren. Belohnt wird das mit einem romantischen Holperpfad entlang des ansprechend renaturierten Baches.
In Scharmbeckstotel kreuzen wir die Hamme auf der „neuen“ Hammebrücke, um nach ein paar langweiligen Kilometern entlang der K 8 an der Nordseite auf der 2013 fertiggestellten Brücke die Wümme zu kreuzen. Es folgen viele idyllische Kilometer auf dem Wümmedeich bis nach Lilienthal. Durch Lilienthal geht es fast beschaulich auf der ehemaligen Trasse der „Jan Reiners“ (Kleinbahn Bremen-Tarmstedt). Im Nordosten Lilienthals wenden wir uns nach Nordwesten Richtung Hamme und stoßen auf die (Alte) Semkenfahrt. Sie begleitet uns fast bis zur Hamme, die wir bei Melchershütte überqueren. Von dort ist es nur noch ein Katzensprung zurück nach Osterholz-Scharmbeck.
Aus einem Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bund und Stadtentwicklung – Referat L22 (April 2013, zitiert vom Empfänger siehe hier):
Die Anordnung einer Benutzungspflicht für einen Radfahrer hat immer zugleich das Verbot der Fahrbahnnutzung zum Inhalt (BVerwGE 138, 159-166 = NJW 2011, 1527-1529). Diese Anordnung ist ein belastender Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung und unterliegt daher auch den Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Ein Verwaltungsakt ist demnach nichtig, der faktisch nicht befolgt werden kann (§ 44 VwVfG). Bei der beidseitigen Benutzungspflicht kann ein Gebot nicht befolgt werden, ohne gegen ein anderes gleichrangiges Gebot zu verstoßen.
Die Nichtigkeit einer solchen Anordnung hat zur Folge, dass Radfahrer in dieser Situation den rechten oder linken Radweg (und wohl auch sogar die Fahrbahn) benutzen können. Von einem Wahlrecht bei einer solchen Anordnung geht auch der Bundesgerichtshof aus (BGH, Urteil vom 29.10.1996 [VI ZR 310/95] = NJW 1997, 395-396 = NZV 1997, 70).
Diese Problematik dürfte ebenfalls bei einer Benutzungspflicht in Kombination mit einem Benutzungsrecht auftreten: das Benutzungsrecht kann hier nicht in Anspruch genommen werden, da der benutzungspflichtige Weg bereits zwingend benutzt werden muss. Ob dem Radfahrer, der das Benutzungsrecht unter Verstoß gegen die Benutzungspflicht in Anspruch nimmt, ein Vorwurf gemacht werden kann, dürfte zweifelhaft sein, da mangelnde Bestimmtheit der Anordnung zu Lasten der Behörde geht.
2013 gab es in Bremen 1.146 Unfälle, bei denen Radfahrer verletzt wurden. Davon endete keiner tödlich, dennoch wurden 132 Radfahrer schwer und 1.014 leicht verletzt. Nur bei etwa der Hälfte aller Ereignisse waren die Radfahrer auch Unfallverursacher. (Quelle: Polizei Bremen)
Leichtverletzt wurde eine Radfahrerin am Donnerstag, dem 13.3.2013 um 07.50 Uhr, als sie auf der Riesstraße von einer Autofahrerin übersehen wurde. Die 57 Jahre alte Radfahrerin aus Bremen befuhr den Gehweg an der Riesstraße in Richtung Fergersbergstraße. Eine 34 Jahre alte Toyota-Fahrerin aus Ritterhude fuhr gleichzeitig mit ihrem PKW von einem Grundstück an der Riesstraße. Dabei übersah sie die Radfahrerin offenbar. Es kam zur leichten Berührung zwischen PKW und Radfahrerin, wobei sich die Radfahrerin leicht verletzte.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Verden / Osterholz)
Eine 79 Jahre alte Radfahrerin ist am Sonnabend, dem 15.3.14 um 17.30 Uhr bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt worden. Wie die Polizei mitteilt, befuhr sie verbotswidrig den linksseitigen Gehweg entlang der Pennigbütteler Straße. Von der Neuendammer Straße nähert sich eine 41-jährige Autofahrerin der Pennigbütteler Straße. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß mit der Radfahrerin. Diese stürzte und verletzte sich dabei leicht. Es entstand ein Schaden von rund 500 Euro. (Quelle: Osterholzer Kreisblatt 18.3.2014)
Im März ist die Statistik der Verkehrsunfälle im Land Niedersachsen für das Jahr 2013 veröffentlicht worden. Innenminister Boris Pistorius konnte die geringste Zahl tödlich Verunglückter seit Beginn der Statistik im Jahr 1953 vermelden: 412 Menschen starben 2013 im Straßenverkehr, 15 % weniger als im Vorjahr. Während die Zahl getöteter Fußgänger ebenfalls von 64 auf 45 deutlich sank, war bei den Radfahrern ein Anstieg von 48 auf 51 zu verzeichnen.
Dieser Trend ist leider kein „Ausrutscher“, wie ein Blick auf die langjährige Statistik (s. Abb.) zeigt: Während die Zahl der Unfalltoten für PKW- und LKW-Insassen seit 1991 und die der Motorrad- und Mofabenutzer seit 2000 fast kontinuierlich zurückgeht, scheint sich für Fußgänger und Radfahrer seit etwa 2006 ein Plateau auszubilden. Theoretisch wäre natürlich denkbar, dass diese Zahlen ganz oder teilweise mit einer vermehrten Nutzung des Fahrrads erklärbar sind. Derartige Angaben zur „relativen Gefährdung“ (etwa pro Nutzungstag oder pro gefahrene Wegstrecke) sind mir aber nicht bekannt.