„Segel-Club Hamme“ weiterlesen
Marktstr. 7
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Marktstr. 2
(Postkarte vermutlich um 1915. Die Kirchenstraße ist eigentlich nicht abgebildet, sie beginnt erst an der Willehadi-Kirche im Hintergrund)
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Bahnhofstr. 31
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Radweg Heidkampstraße
Update 22.11.14: Großes Lob an die Verantwortlichen bei der Stadt: die am 6.11. so recherchierte und unten geschilderte Situation existiert nicht mehr. Das eingangs fotografierte Zeichen Zeichen 240 ist abmontiert, jenes an der Einmündung Querstraße ebenfalls. Unter den gegebenen Voraussetzungen schien auch mir dies die beste Lösung, siehe letzter Absatz. Ich ziehe meinen Hut, es war und ist mit Sicherheit nicht einfach, mit den plötzlich geänderten Gegebenheiten nach weitgehender Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht umzugehen. Ich weiß nicht, ob es dieser Artikel war oder systematische Nachschau der neuen Radverkehrsführungen. Ist ja auch egal, auf jeden Fall freut es mich sehr, das da welche sind, die auch für Radfahrer mitdenken. Danke!
Ursprünglicher Artikel (Stand 6.11.14):
Vor ein paar Tagen musste ich ziemlich lachen, erst über mich selbst und dann über die Beschilderung des Radwegs an der Heidkampstraße. Das kam so: in den letzten Tagen bin ich nachmittags oft kreuz und quer durch Osterholz-Scharmbeck geradelt, um die neue Situation für Radfahrer nach weitgehender Aufhebung der Radweg-Benutzungspflicht kennenzulernen. Zunächst wollte ich mal feststellen, welche Radwege benutzungspflichtig geblieben sind.
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Bahnhofstraße 105
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Mahnmal Bahnhofstraße
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Rest vom Fest
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Radweg Ritterhuder Str.
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Tschüß Radwegbenutzungspflicht!
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Wasserturm OHZ
Bis 1978 war der Turm wichtiger Bestandteil des städtischen Wassernetzes, das als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im sog. „Dritten Reich“ 1933-35 installiert worden war. Vor 1935 musste sich die Bevölkerung noch über private und im Stadtgebiet verteilte öffentliche Brunnen mit Wasser versorgen, u. a. auf dem Scharmbecker Markt und an der heutigen Kreuzung Bahnhofstr./Lange Str..
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Einkaufsbus Osterholz-Scharmbeck
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Kleine 3-Hüttentour
Entfernung | 13.5 km |
Fahrzeit | ca. 0.75 Std. |
Steigung | max. 3 % |
Verkehr | wenig (s. o.) |
Kinder | mit Einschränkung (s. o.) |
Route |
naviki (inkl. GPS) google maps |
Fahrradportal Teufelsmoor |
Bürgermeisterwahl 2014
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Freie Schule Lindenstraße
Nachdem die Oberschule in Osterholz-Scharmbeck im Mai 2014 ihr Übergangsquartier in der Lindenstraße 55 in Richtung des neuen Campus verlassen hatte, wurde die Übernahme des Gebäudes gegenüber des Wasserturmes durch die ehemalige Freie Schule Lübberstedt bekannt. Die seit 2009 in Eigeninitiative betriebene Schule mit (Stand 2014) 46 Kindern wächst stetig und hat jetzt auch die Zulassung als weiterführende Schule erhalten. Sie wird in Osterholz-Scharmbeck dann als Freie Schule Lindenstraße firmieren.
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Butenpad
![]() |
|
Entfernung | 14.5 oder 16.2 km |
Fahrzeit | 1 Std. |
Steigung | max. 2 % |
Verkehr | mäßig |
Kinder | Ältere ja |
Route |
naviki (inkl. GPS) google maps |
Fahrradportal Teufelsmoor |

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Post in Osterholz-Scharmbeck
Sa 8.30-13.00
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Radler-Quiz OHZ Teil 2
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Radler-Quiz OHZ Teil 1
Radfahrern wird ja gerne mangelnde Kenntnis der Verkehrsregeln vorgeworfen. „Kampfradler“ nannte sie unser Ex-Verkehrsminister, die da kreuz und quer auf Fußwegen und auf der falschen Straßenseite andere Verkehrsteilnehmer terrorisieren. Natürlich gibt es die, würde ich sagen. Ebenso wie es Autofahrer und Fußgänger gibt, die es mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so genau nehmen. Aber ist das die Mehrheit? Schauen wir uns doch mal um im Alltag in Osterholz-Scharmbeck: Sind das Kampfradler auf den Fußwegen? Oder sind das unsere Nachbarn auf Rädern, die sich vielerorts nicht auf oder über die Straße trauen?
Sind es womöglich gar höfliche und interessierte Menschen, die einfach nicht wissen, wie man StVO-gerecht mit dem Fahrrad von A nach B kommt? Na, denen wollen wir es jetzt mal beweisen: Man braucht ja nur ein wenig gesunden Menschenverstand und ein paar Gesetzesregeln im Kopf zu haben, dann geht das wie von selbst.

Dann legen Sie mal los:
Aufgabe: Erläutern Sie bitte, wie man als Rad Fahrender unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln von der Bahnhofstraße in die Loger Straße gelangt. Wohlgemerkt: als Rad Fahrender und nicht als Rad Schiebender (das ist zu einfach, dann ist man nämlich Fußgänger).
Teilnahmebedingung: Lösungsweg möglichst knapp aber präzise als Kommentar hinterlassen, ganz unten auf dieser Seite. Start ist an der Kreuzung Hinter der Wurth (ganz re. in der Skizze), Ziel ist die Loger Str. nach 100 m (ganz li. unten in der Skizze).
Tipps: Es gibt meines Wissens zwei (bzw. drei) Lösungsmöglichkeiten, alle überraschend gefährlich für Sie als Radler. Die Örtlichkeiten können Sie entweder persönlich in Augenschein nehmen oder sich an folgenden Fotos orientieren (Standorte und Blickrichtungen sind in der Skizze blau eingezeichnet)
Radwege in OHZ
Wie lange hätte so eine Verkehrsführung wohl auf der Fahrbahn Bestand ... ?
Mit den Radwegen ist das so eine Sache. Auch in Osterholz-Scharmbeck. Da freue ich mich doch sehr, dass dieses Thema jetzt im Wahlkampf zur Sprache kommt. So geschehen Anfang Februar 2014 bei einem Treffen des Bürgermeisterkandidaten Werner Schauer mit ADFC-Vertretern. Am drauffolgenden Montag dann gar im Kreisblatt auf Seite 1.
Und es gibt hier wirklich viel zu tun, das ist mir in den letzten Monaten immer klarer geworden. Allerdings müssen wir uns zu Beginn ein wenig mit den Fakten befassen, sonst brechen wir wie in vielen anderen Städten einen unschönen und völlig unnötigen Glaubenskrieg vom Zaum, wo denn nun die Radfahrer hingehören.
Worum geht es überhaupt?
Sehr viele Verkehrsteilnehmer -und bis 2013 gehörte ich auch dazu- glauben, dass Radfahrer auf Radwegen grundsätzlich besser aufgehoben sind als auf der Fahrbahn. Das aber ist schlichtweg falsch, ob man es jetzt persönlich befürwortet oder ablehnt. Die Gründe dafür sind vielfältig. An Kreuzungen und Einmündungen führt die Trennung von Auto- und Radverkehr zu einem höheren Unfallrisiko, was u. a. auf mangelnde Sichtbarkeit und falsches Sicherheitsgefühl zurückgeführt wird. Auch sind Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern häufiger, wenn diese sich den Verkehrsraum teilen.
Die Benutzungspflicht für einen Radweg darf nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2010 (BVerwG 3 C 42.09) „nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO)“.
Beschaffenheit benutzungspflichtiger Radwege
Doch damit nicht genug, es gibt auch noch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 22. Oktober 1998 in der Fassung vom 17. Juli 2009„. Auszüge daraus:
Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß
- eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn
- a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 „Fahrbahnbegrenzung“ abgetrennt werden kann oder
- b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,
- die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
- a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
- aa) Zeichen 237
– baulich angelegter Radweg: möglichst 2,00 m, mindestens 1,50 m
– Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295): möglichst 1,85 m, mindestens 1,50 m - bb) Zeichen 240
– gemeinsamer Fuß- und Radweg: innerorts mindestens 2,50 m, außerorts mindestens 2,00 m - cc) Zeichen 241
– getrennter Fuß- und Radweg: Für den Radweg mindestens 1,50 m
Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3.
Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.
- aa) Zeichen 237
- b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird und
- c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.
- a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
Besonders gefährlich: „Linke“ Radwege
Auf der eigentlich falschen Seite leben Radfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften besonders gefährlich. Dem trägt die o. g. Verwaltungsvorschrift deshalb besonders Rechnung:
„Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
- Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
- Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (1022-10) angeordnet werden.
- Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
- Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
- Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
- a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
- b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
- c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
- An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“ oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen. Zum Standort der Zeichen vgl. Nummer I zu Zeichen 205 und 206. Bei Zweifeln, ob der Radweg noch zu der vorfahrtberechtigten Straße gehört vgl. Nummer I zu § 9 Absatz 3; Randnummer 8.“
Wie sieht’s in Osterholz-Scharmbeck aus?
Je länger ich mich mit den Hintergründen, gesetzlichen Regeln, Verwaltungsvorschriften und Urteilen beschäftige, umso klarer wird mir, dass kaum ein Radweg in Osterholz-Scharmbeck benutzungspflichtig sein dürfte. Die wichtigsten Radwege der Stadt will ich mir daraufhin allerdings im Detail ansehen, mit vorgefertigten Meinungen und Allgemeinplätzen ist niemandem geholfen. Angefangen habe ich mit einer Bestandsaufnahme der Radwegen an der Bahnhofstraße, demnächst hier nachzulesen.
Wohlgemerkt: Als Auto- und Radfahrer würde ich es sehr begrüßen, wenn Radler auf allen Hauptstrecken der Stadt geeignete und sichere Radverkehrsanlagen vorfinden würden. Um sie einerseits selbst zu nutzen und andererseits möglichst nie als Kfz-Führer in einen Unfall mit Radfahrer-Beteiligung verwickelt zu werden. Solange wir aber solche Radwege nicht haben, bleibt aus meiner Sicht gar keine andere Wahl, als die Benutzungspflicht vielerorts aufzuheben und zu lernen, mit Radfahrern auf der Fahrbahn zu leben.
Zunächst einmal ist es in meinen Augen sehr vielversprechend, dass die Stadtverwaltung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung auf Antrag der SPD-Fraktion in der nächsten öffentlichen Sitzung (18. Februar 16.00 Uhr) einen „Sachstandsbericht zum Radwegenetz für den Alltagsverkehr“ abgibt. Wir sollten am Ball bleiben, das Image einer „Fahrradfreundlichen Stadt“ wird in Zukunft grad in der jüngeren Generation nicht ohne Bedeutung sein.