Marktstr. 2

Marktstraße in Scharmbeck ca. 1920
Marktstr. 2 (re. im Bild)
(Postkarte vermutlich um 1915. Die Kirchenstraße ist eigentlich nicht abgebildet, sie beginnt erst an der Willehadi-Kirche im Hintergrund)
Marktstr. 2 in Osterholz-Scharmbeck (früher Hinter der Wurth bzw. Marktplatz) ist heute ein Geschäftshaus an der Ecke Bahnhofstr./Marktplatz, das der Eigentümergemeinschaft Stehnke gehört. Von 1999 bis 2009 war hier das Postamt, 2009-2014 dann eine „Post-Partner-Filiale“ in den Geschäftsräumen des Schreibwarenladens „Kolibri“ (Inh. Birgit Reuter). Ende März 2014 schloss die Post-Filiale, was im Dezember 2013 eine lebhafte Diskussion im Kreisblatt und einschlägigen Internet-Foren zur Folge hatte.
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Bahnhofstr. 31

Bahnhstraße 31 in Osterholz-Scharmbeck 1900
Das Kaiserliche Postamt ca. 1900
Das Gebäude an der Bahnhofstraße 31 in Osterholz-Scharmbeck wurde 1862 von der Reichspost errichtet. Im Jahr der Eröffnung der Eisenbahnstrecke Bremen-Geestemünde (später Bremerhaven) entstand das Kaiserliche Postamt in unmittelbarer Nachbarschaft zum neuen Bahnhof. 1869 schloss sich die Reichspost der Schreibweise „Osterholz-Scharmbeck“ für die damals eigentlich selbstständigen Flecken Osterholz und Scharmbeck an. 1905 erwarb Direktor Friedrich Torbohm, Inhaber der Zigarrenfabrik Hashagen & Co., die Immobilie für 24.000 Mark von den Osterholzer Reiswerken. Die Post bezog 1906 den damaligen Neubau schräg gegenüber (heute Bahnhofstraße 18, 1966 durch einen Neubau ersetzt).
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Radweg Heidkampstraße

Update 22.11.14: Großes Lob an die Verantwortlichen bei der Stadt: die am 6.11. so recherchierte und unten geschilderte Situation existiert nicht mehr. Das eingangs fotografierte Zeichen Zeichen 240 ist abmontiert, jenes an der Einmündung Querstraße ebenfalls. Unter den gegebenen Voraussetzungen schien auch mir dies die beste Lösung, siehe letzter Absatz. Ich ziehe meinen Hut, es war und ist mit Sicherheit nicht einfach, mit den plötzlich geänderten Gegebenheiten nach weitgehender Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht umzugehen. Ich weiß nicht, ob es dieser Artikel war oder systematische Nachschau der neuen Radverkehrsführungen. Ist ja auch egal, auf jeden Fall freut es mich sehr, das da welche sind, die auch für Radfahrer mitdenken. Danke!

Ursprünglicher Artikel (Stand 6.11.14):
Vor ein paar Tagen musste ich ziemlich lachen, erst über mich selbst und dann über die Beschilderung des Radwegs an der Heidkampstraße. Das kam so: in den letzten Tagen bin ich nachmittags oft kreuz und quer durch Osterholz-Scharmbeck geradelt, um die neue Situation für Radfahrer nach weitgehender Aufhebung der Radweg-Benutzungspflicht kennenzulernen. Zunächst wollte ich mal feststellen, welche Radwege benutzungspflichtig geblieben sind.

Kreuzung Heidkampstr./Bremer Str. in Osterholz-Scharmbeck
Abb. 1: Aus Radfahrersicht von der Geradeaus-Spur nicht zu sehen ...
Und da habe ich mich an der Heidkampstr. etwas gewundert: Stadtauswärts Richtung Tietjens Hütte soll man wohl die Fahrbahn benutzen, das frühere Verkehrszeichen 240 für „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ schien mir entfernt worden zu sein. nach einigen hundert Metern aber, an der Einmündung Querstraße beim Autohaus Schmidt & Koch steht dann doch eins. Also rechts rauf auf den für Fußgänger plus 2-Richtungs-Radverkehr teilweise viel zu schmalen Fuß-/Radweg … und einen ganzen Tag darüber nachgedacht, was der Sinn dieser Anordnung ist.
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Bahnhofstraße 105

Jüdisches Mahnmal Osterholz-Scharmbeck
Die ehemalige Synagoge nach der Reichspogromnacht 1938
Das Grundstück an der Bahnhofstraße 105 (früher Chausseestraße und Bahnhofstr. 136) im Zentrum von Osterholz-Scharmbeck ist überaus geschichtsträchtig. Das heutige Wohn- und Geschäftshaus mit den Hausnummern 99-105a steht erst seit 2005, an seinem unteren Ende befand sich noch bis 2004 das Gebäude der ehemaligen jüdischen Synagoge.
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Mahnmal Bahnhofstraße

Mahnmal in Osterholz-Scharmbeck
Granitplatte und Stelen
An der Bahnhofstraße 105 in Osterholz-Scharmbeck befindet sich heute eine Gedenkstätte für die hiesigen jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. Das von Steinmetzmeister Wolfgang Strauß aus der Langen Straße geschaffene Mahnmal steht auf dem Grundstück der ehemaligen jüdischen Synagoge, die in der Reichspogromnacht 1938 von SA und sympathisierenden Bürgern der Stadt in Brand gesetzt, von der örtlichen Feuerwehr unter dem Kommando von Fritz Torbohm aber gelöscht und vor der Zerstörung bewahrt wurde.
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Radweg Ritterhuder Str.

Linteler Kreisel in Osterholz-Scharmbeck
Nicht zu sehen für Radler, die es angeht: Zeichen 240 in weiter Ferne ...
Nach weitgehender Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in Osterholz-Scharmbeck ist am Linteler Kreisel (bei REWE bzw. Schmolkes ARAL-Tankstelle) ein kleiner Schönheitsfehler in der Radverkehrsführung entstanden. Absicht oder nicht, da bin ich mir nicht ganz sicher, jedenfalls ist für stadtauswärts fahrende Radler am Kreisel ein einsames Verkehrszeichen 240 stehen geblieben (Position <2> auf der Skizze) .
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Tschüß Radwegbenutzungspflicht!

Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in Osterholz-Scharmbeck
Von diesen Schildern heißt es Abschied nehmen
Ich mochte meinen Augen erst nicht trauen: der üble linksseitige Radweg an der Loger Str. vor dem Gymnasium war vorgestern plötzlich keiner mehr! Und -wieder mochte ich es erst nicht fassen- das war noch nicht alles! Eine kurze Recherche in gewöhnlich gut informierten Kreisen förderte fast Unglaubliches zu Tage. Die Radwegbenutzungspflicht ist in Osterholz-Scharmbeck fast überall aufgehoben. Sie verbleibt lediglich in Richtung Buschhausen auf Teilen der Schwaneweder Str., Heidkrug und Heilshorner Str. sowie in Richtung Scharmbeckstotel auf Teilen der Ritterhuder-, Settenbecker- und Hauptstr..
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Wasserturm OHZ

Wasserturm Osterholz-Scharmbeck
Seit September 2014 eine strahlende Erscheinung ...
Der Wasserturm an der Lindenstraße (Standortmehr Fotos …) steht auf dem mit 37.2 m über NN höchsten Punkt Osterholz-Scharmbecks und ist neben der benachbarten Mühle von Rönn eines der Wahrzeichen der Stadt. Bis zur Oberkante der Mauerbrüstung ist der Turm 26.22 m hoch.

Bis 1978 war der Turm wichtiger Bestandteil des städtischen Wassernetzes, das als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im sog. „Dritten Reich“ 1933-35 installiert worden war. Vor 1935 musste sich die Bevölkerung noch über private und im Stadtgebiet verteilte öffentliche Brunnen mit Wasser versorgen, u. a. auf dem Scharmbecker Markt und an der heutigen Kreuzung Bahnhofstr./Lange Str..
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Einkaufsbus Osterholz-Scharmbeck

Busbahnhof Osterholz-Scharmbeck
Am 4. September kommt die 667 hinzu
Am 4. September 2014 startet die Buslinie 667, zunächst mit einer Testphase bis zum Jahresende. Im Mai propagierten Klaus Sass und Werner Schauer im Bürgermeisterwahlkampf die Idee, die Zentren der Stadt mit einem „Einkaufsbus“ auch für Bewohner der umliegenden Ortschaften besser zu erschließen. Die Linie 667 fährt nur Donnerstags und startet um 9:45 Uhr am Bahnhof OHZ.
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Kleine 3-Hüttentour

Die kleine 3-Hüttentour ist ein von vielen ersehnter Neuzugang im Jahr 2014. Erst seit Juni diesen Jahres ist der teils neu angelegte Hüttenpfad (Achtung: eigene Wortschöpfung) entlang der Hamme befahrbar. Der Rundkurs vom Marktplatz Osterholz-Scharmbeck ist 13.5 km lang und führt im Stadtgebiet über die recht viel befahrene Bahnhofstraße. Mit kleinen Kindern sollte dieser Abschnitt umfahren werden, dafür eignet sich jeder Zugang zum Klosterholz oder auch der Butenpad, Anschluss gewinnt man dann am Sportplatz bzw. unweit des Hafens. Die Beschaffenheit der Wege ist gut bis sehr gut, jeweils zur Hälfte Teerdecke und wassergebundener Sand.

Entfernung 13.5 km
Fahrzeit ca. 0.75 Std.
Steigung max. 3 %
Verkehr

wenig (s. o.)
Kinder mit Einschränkung (s. o.)
Route
 
naviki (inkl. GPS)
google maps
Fahrradportal Teufelsmoor

Eine zum Teil sehr idyllische Rundtour zur Hamme und an ihr entlang mit weitem Blick über die Hammeniederung zwischen Osterholz-Scharmbeck und Worpswede. Auf dem neuen Hüttenpfad radelt man sehr entspannt fast eine Viertelstunde an der Hamme entlang und lernt mit Tietjens Hütte, Melchers Hütte und Kiautschou drei der Jahrhunderte alten Hammehütten kennen, von denen zwei auch heute noch zur Einkehr einladen.

Bürgermeisterwahl 2014

Wahlabend im Großen Saal des Rathauses: Nach Auszählung von 10 der 27 Wahlbezirke zeichnet sich das Endergebnis bereits ab
Am 25. Mai 2014 waren Europawahlen. Im Landkreis Osterholz wurden gleichzeitig die Bürgermeister in Osterholz-Scharmbeck, Grasberg, Ritterhude und Schwanewede gewählt.
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Freie Schule Lindenstraße

Nachdem die Oberschule in Osterholz-Scharmbeck im Mai 2014 ihr Übergangsquartier in der Lindenstraße 55 in Richtung des neuen Campus verlassen hatte, wurde die Übernahme des Gebäudes gegenüber des Wasserturmes durch die ehemalige Freie Schule Lübberstedt bekannt. Die seit 2009 in Eigeninitiative betriebene Schule mit (Stand 2014) 46 Kindern wächst stetig und hat jetzt auch die Zulassung als weiterführende Schule erhalten. Sie wird in Osterholz-Scharmbeck dann als Freie Schule Lindenstraße firmieren.
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Butenpad

Entfernung 14.5 oder 16.2 km
Fahrzeit 1 Std.
Steigung max. 2 %
Verkehr mäßig
Kinder Ältere ja
Route
 
naviki (inkl. GPS)
google maps
Fahrradportal Teufelsmoor

Schautafel Butenpad am Markt
Schautafel am Scharmbecker Marktplatz
Der Butenpad ist ein 14.5 oder 16.2 km langer Fuß- und Radweg um Osterholz-Scharmbeck herum. „Einmal rundrum“ ist man mit dem Rad bei gemütlichem Tempo eine gute Stunde unterwegs und dabei nie weiter als 15 Minuten vom Stadtkern entfernt.
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Radler-Quiz OHZ Teil 2

Radwegskizze Loger Str. / Ritterhuder Str. in Osterholz-Scharmbeck
Übersicht (Foto-Standorte und Blickrichtungen in blau)
Der Radler-Quiz macht mir irgendwie Spaß. Eigentlich habe ich nur nach einer Möglichkeit gesucht, die gegenwärtige Diskussion um eine „Fahrradfreundliche Stadt Osterholz-Scharmbeck“ zu unterstützen, ohne die anderenorts dann schnell aufkeimende Polemik zwischen Rad- und Autofahrern zu schüren. Beim 1. Teil des Quiz sind mir dann selbst zwei, drei Lichter aufgegangen, wie schwierig es im Detail sein kann, absolut StVO-konform Rad zu fahren.
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Radler-Quiz OHZ Teil 1

Radfahrern wird ja gerne mangelnde Kenntnis der Verkehrsregeln vorgeworfen. „Kampfradler“ nannte sie unser Ex-Verkehrsminister, die da kreuz und quer auf Fußwegen und auf der falschen Straßenseite andere Verkehrsteilnehmer terrorisieren. Natürlich gibt es die, würde ich sagen. Ebenso wie es Autofahrer und Fußgänger gibt, die es mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so genau nehmen. Aber ist das die Mehrheit? Schauen wir uns doch mal um im Alltag in Osterholz-Scharmbeck: Sind das Kampfradler auf den Fußwegen? Oder sind das unsere Nachbarn auf Rädern, die sich vielerorts nicht auf oder über die Straße trauen?

Sind es womöglich gar höfliche und interessierte Menschen, die einfach nicht wissen, wie man StVO-gerecht mit dem Fahrrad von A nach B kommt? Na, denen wollen wir es jetzt mal beweisen: Man braucht ja nur ein wenig gesunden Menschenverstand und ein paar Gesetzesregeln im Kopf zu haben, dann geht das wie von selbst.

Radweg Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck
Übersicht (Foto-Standorte und Blickrichtungen in blau)
Dann legen Sie mal los:

Aufgabe: Erläutern Sie bitte, wie man als Rad Fahrender unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln von der Bahnhofstraße in die Loger Straße gelangt. Wohlgemerkt: als Rad Fahrender und nicht als Rad Schiebender (das ist zu einfach, dann ist man nämlich Fußgänger).

Teilnahmebedingung: Lösungsweg möglichst knapp aber präzise als Kommentar hinterlassen, ganz unten auf dieser Seite. Start ist an der Kreuzung Hinter der Wurth (ganz re. in der Skizze), Ziel ist die Loger Str. nach 100 m (ganz li. unten in der Skizze).

Tipps: Es gibt meines Wissens zwei (bzw. drei) Lösungsmöglichkeiten, alle überraschend gefährlich für Sie als Radler. Die Örtlichkeiten können Sie entweder persönlich in Augenschein nehmen oder sich an folgenden Fotos orientieren (Standorte und Blickrichtungen sind in der Skizze blau eingezeichnet)

Untere Bahnhofstr. in Osterholz-Scharmbeck
Standort 1 mit Blick in die "untere Bahnhofstraße"
Radweg Bahnhofstraße 98 in Osterholz-Scharmbeck
Standort2 vor der Schatulle: Radweg noch 1.41 m breit, inkl. Kantstein

Standort 3 vor der Kreuzung Marktstraße: Wo ist der Radweg?
Standort 4 an der Kreuzung Marktstraße: Blick in die Loger Str.

Radwege in OHZ

Sackgasse an der Marktweide
Wie lange hätte so eine Verkehrsführung wohl auf der Fahrbahn Bestand ... ?
Update Oktober 2014: Dieser Artikel aus dem Februar hat seit Oktober 2014 nur noch historische Bedeutung. Für die meisten Radwege in Osterholz-Scharmbeck wurde die Benutzungspflicht aufgehoben (siehe hier). Nur wenige der u. g. Verkehrszeichen 237, 240 und 241 sind stehen geblieben (siehe dort).

Mit den Radwegen ist das so eine Sache. Auch in Osterholz-Scharmbeck. Da freue ich mich doch sehr, dass dieses Thema jetzt im Wahlkampf zur Sprache kommt. So geschehen Anfang Februar 2014 bei einem Treffen des Bürgermeisterkandidaten Werner Schauer mit ADFC-Vertretern. Am drauffolgenden Montag dann gar im Kreisblatt auf Seite 1.

Und es gibt hier wirklich viel zu tun, das ist mir in den letzten Monaten immer klarer geworden. Allerdings müssen wir uns zu Beginn ein wenig mit den Fakten befassen, sonst brechen wir wie in vielen anderen Städten einen unschönen und völlig unnötigen Glaubenskrieg vom Zaum, wo denn nun die Radfahrer hingehören.

Worum geht es überhaupt?

Sehr viele Verkehrsteilnehmer -und bis 2013 gehörte ich auch dazu- glauben, dass Radfahrer auf Radwegen grundsätzlich besser aufgehoben sind als auf der Fahrbahn. Das aber ist schlichtweg falsch, ob man es jetzt persönlich befürwortet oder ablehnt. Die Gründe dafür sind vielfältig. An Kreuzungen und Einmündungen führt die Trennung von Auto- und Radverkehr zu einem höheren Unfallrisiko, was u. a. auf mangelnde Sichtbarkeit und falsches Sicherheitsgefühl zurückgeführt wird. Auch sind Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern häufiger, wenn diese sich den Verkehrsraum teilen.

Radweg
Zeichen 237
Radweg
Zeichen 240
Diese Erkenntnis führte 1997 zu einer Novelle der StVO, mit der die generelle Radwege-Benutzungspflicht abgeschafft wurde. Seither sind Radwege nur benutzungspflichtig, wenn sie mit einem Zeichen 237, 240 oder 241 versehen sind. Auf einem Gehweg übrigens dürfen nur Kinder bis zum 10. Geburtstag fahren, Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen das sogar.

Die Benutzungspflicht für einen Radweg darf nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2010 (BVerwG 3 C 42.09) „nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO)“.

Radweg
Zeichen 241
Straßenverkehrsordnung und höchstrichterliches Urteil sind da für mich als Laien recht unmissverständlich: Benutzungspflicht für Radwege darf nur unter ganz bestimmten Umständen angeordnet werden. Und als solche Umstände gelten ausschließlich Gefahren aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse.

Beschaffenheit benutzungspflichtiger Radwege

Doch damit nicht genug, es gibt auch noch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 22. Oktober 1998 in der Fassung vom 17. Juli 2009. Auszüge daraus:

Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß

  1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn
    • a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 „Fahrbahnbegrenzung“ abgetrennt werden kann oder
    • b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,
  2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
    • a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
      • aa) Zeichen 237
        – baulich angelegter Radweg: möglichst 2,00 m, mindestens 1,50 m
        – Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295): möglichst 1,85 m, mindestens 1,50 m
      • bb) Zeichen 240
        – gemeinsamer Fuß- und Radweg: innerorts mindestens 2,50 m, außerorts mindestens 2,00 m
      • cc) Zeichen 241
        – getrennter Fuß- und Radweg: Für den Radweg mindestens 1,50 m

      Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3.

      Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.

    • b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird und
    • c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.
Besonders gefährlich: „Linke“ Radwege

Auf der eigentlich falschen Seite leben Radfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften besonders gefährlich. Dem trägt die o. g. Verwaltungsvorschrift deshalb besonders Rechnung:
„Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

  1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
  2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (1022-10) angeordnet werden.
  3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
  4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
  5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
    • a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
    • b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
    • c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
  6. An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“ oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen. Zum Standort der Zeichen vgl. Nummer I zu Zeichen 205 und 206. Bei Zweifeln, ob der Radweg noch zu der vorfahrtberechtigten Straße gehört vgl. Nummer I zu § 9 Absatz 3; Randnummer 8.“
Wie sieht’s in Osterholz-Scharmbeck aus?

Je länger ich mich mit den Hintergründen, gesetzlichen Regeln, Verwaltungsvorschriften und Urteilen beschäftige, umso klarer wird mir, dass kaum ein Radweg in Osterholz-Scharmbeck benutzungspflichtig sein dürfte. Die wichtigsten Radwege der Stadt will ich mir daraufhin allerdings im Detail ansehen, mit vorgefertigten Meinungen und Allgemeinplätzen ist niemandem geholfen. Angefangen habe ich mit einer Bestandsaufnahme der Radwegen an der Bahnhofstraße, demnächst hier nachzulesen.

Wohlgemerkt: Als Auto- und Radfahrer würde ich es sehr begrüßen, wenn Radler auf allen Hauptstrecken der Stadt geeignete und sichere Radverkehrsanlagen vorfinden würden. Um sie einerseits selbst zu nutzen und andererseits möglichst nie als Kfz-Führer in einen Unfall mit Radfahrer-Beteiligung verwickelt zu werden. Solange wir aber solche Radwege nicht haben, bleibt aus meiner Sicht gar keine andere Wahl, als die Benutzungspflicht vielerorts aufzuheben und zu lernen, mit Radfahrern auf der Fahrbahn zu leben.

Zunächst einmal ist es in meinen Augen sehr vielversprechend, dass die Stadtverwaltung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung auf Antrag der SPD-Fraktion in der nächsten öffentlichen Sitzung (18. Februar 16.00 Uhr) einen „Sachstandsbericht zum Radwegenetz für den Alltagsverkehr“ abgibt. Wir sollten am Ball bleiben, das Image einer „Fahrradfreundlichen Stadt“ wird in Zukunft grad in der jüngeren Generation nicht ohne Bedeutung sein.

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