HammeNacht

Hammenacht
HammeNacht 2013 (mehr Fotos)
Am 25. August gibt es Gelegenheit, die 16. Auflage der HammeNacht zu genießen. Das stimmungsvolle Touristen-Event im Teufelsmoor wird seit 2002 alljährlich im August von der Touristikagentur Teufelsmoor-Worpswede-Unterweser e.V. veranstaltet. Den Fahrplan-Flyer gibt es hier zum Download (PDF 0.6 Mb), telefonische Anmeldungen unter 04791 930 3434 (Mo-Fr 9-12:00 und Di 14-18:00 Uhr).
Nur 2008 fiel die Veranstaltung wegen des Torfkahnunfalls bei Neu Helgoland aus.
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Melchers Hütte

Melcher Hütte an der Hamme
Der neue Biergarten Sommer 2016
Bei Melchers Hütte hat sich was getan. Im Juli 2016 haben die Teichmeiers mit 6 neuen rustikalen Tischen echte Biergarten-Atmosphäre installiert. Melchers entwickelt sich sehr angenehm und einmal mehr muss ich feststellen, dass die 3-Hütten-Tour zum Feierabend ein Urlaubsgrinsen ins Gesicht zaubern kann.

Melchers Hütte (Standortmehr Fotos …), früher auch Neu-Kamerun oder Buschkaroff-Hütte, ist eine der traditionellen Hammehütten und liegt am westlichen Ende der ehemaligen Holtstelle, dem Haupthandelsplatz für Torf im 19. Jh.. Seit Februar 2016 wird sie von Wolfgang Teichmeier bewirtschaftet und ist ein beliebtes Ausflugsziel für Spaziergänger, Fahrradfahrer und Boot- bzw. Torfkahnfahrten.
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Moorexpress

Moorexpress in Osterholz
Moorexpress in Osterholz (mehr Fotos ...)
Seit Anfang Oktober ist Winterpause für den Moorexpress. Wie in den Vorjahren gibt es Sonderfahrten (Info-Flyer) zu den Weihnachtsmärkten in der Region.

Ab Mai 2017 verkehrt der Moorexpress dann wieder gemäß Sommerfahrplan und zuckelt an Wochenenden und Feiertagen gemächlich zwischen Bremen und Stade durch das Elbe-Weser-Dreieck. Die vor über 100 Jahren erbaute und zur EXPO 2000 reaktivierte Traditionsbahn dient heute ausschließlich touristischen Zwecken, ihre Zukunft ist seit einigen Jahren leider ungewiss.
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Campus

Campus Osterholz-Scharmbeck
Der Campus Osterholz-Scharmbeck im Jahr 2015
Der Campus (Webseite) ist ein Städtebau-Projekt auf einer Fläche von 4 Hektar in Osterholz-Scharmbeck im neuerdings „Quartier Am Barkhof“ genannten Areal um die Straße „Am Barkhof“ (Lageplan). Zwischen 2010 und 2015 sind hier zwei Neubauten entstanden, die unter Einbeziehung bestehender Einrichtungen jetzt den Campus für lebenslanges Lernen darstellen. Anders als der früher für akademische Bildungseinrichtungen verwandte Begriff vielleicht nahelegt, handelt es sich dabei im Wesentlichen um die frühere Haupt- und Realschule sowie das Gymnasium.
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Top 10 Radfahrer-Fehler

Chatten auf dem Fahrrad
Nein, das ist nicht unter den Top 10:
Chatten auf dem Weg zum Kindergarten.
Andreas hat in seinem BikeBlogBerlin die aus seiner Sicht Top 10 Radfahrer-Fehler aufgelistet. Er hat dabei, was ich sehr sinnvoll finde, nicht einfach die alljährlich im Frühjahr dahergebeteten „guten Ratschläge“ und Ausrüstungsdetails der StVO wiederholt, sondern wirklich relevante Probleme benannt. Wobei es sich zum Teil um durchaus spezifische Probleme einer Großstadt mit für deutsche Verhältnisse eher hohem Radverkehrsaufkommen handelt. So gehören beispielsweise Überholen und Spurwechsel ohne Handzeichen bei uns in einem Mittelzentrum noch nicht unbedingt zu den drängendsten Problemen. In Amsterdam hingegen habe ich mehrmals am eigenen Leibe gemerkt, wie nötig es bei stärkerem Radverkehr ist.
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Radverkehr fördern statt Helmpflicht

Mit Fahrradhelm am Berliner Reichstag
Heißes verkehrspolitisches Thema derzeit: der Fahrradhelm
Hut ab, klarer kann man es fast nicht formulieren: Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann, dessen CSU mir bislang nicht als bemerkenswert fahrradfreundlich aufgefallen war, hat sich vor einigen Tagen sehr deutlich zum Sinn der vieldiskutierten Helmpflicht für Radfahrer geäußert (danke, Malte Hübner für den Hinweis):
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Worpsweder Landhaus

Worpsweder Landhaus
2010 brannte noch Licht ... demnächst dann die Rossmann-Leuchtschrift
Bis 2004 war das Worpsweder Landhaus noch Vorzeige-Gastronomie der Teufelsmoor-Region, ab Oktober 2014 finden wir hier dann wohl einen Drogeriemarkt der Rossmann-Kette. Ende März 2014 wurde zunächst die Baugenehmigung für den Neubau und kurz darauf die Abbruchgenehmigung für das fast 200 Jahre alte Bestandsgebäude erteilt.
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Helmpflicht volkswirtschaftlich

Volkswirtschaftlich lässt sich mit der Helmpflicht jedenfalls kein Gewinn machen...
Prof. Dr. Gernot Sieg, der seit April 2013 das Institut für Verkehrswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster leitet, hat eine potenzielle gesetzliche Helmpflicht in Deutschland einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Seine im März 2014 publizierten Studienergebnisse fanden ein großes Medienecho und sind -wie immer, wenn es um eine mögliche Helmpflicht geht- auch wieder einmal in mehreren hundert Leserkommentaren hitzig diskutiert worden.
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Butenpad

Entfernung 14.5 oder 16.2 km
Fahrzeit 1 Std.
Steigung max. 2 %
Verkehr mäßig
Kinder Ältere ja
Route
 
naviki (inkl. GPS)
google maps
Fahrradportal Teufelsmoor

Schautafel Butenpad am Markt
Schautafel am Scharmbecker Marktplatz
Der Butenpad ist ein 14.5 oder 16.2 km langer Fuß- und Radweg um Osterholz-Scharmbeck herum. „Einmal rundrum“ ist man mit dem Rad bei gemütlichem Tempo eine gute Stunde unterwegs und dabei nie weiter als 15 Minuten vom Stadtkern entfernt.
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Wie schnell auf Fußwegen?

Fussgängerzone - Radfahrer frei
Abb. 2: Fußgängerzone - Radfahrer frei
Fussweg - Radfahrer frei
Abb. 1: Fußweg - Radfahrer frei
Daniel hat in seinem Blog it started with a fight kürzlich eine interessante Diskussion über die für Radfahrer zulässige Geschwindigkeit auf freigegebenen Fußwegen bzw. in freigegebenen Fußgängerzonen in Gang gebracht.

Bislang waren tatsächliche und selbsternannte Fachleute mehrheitlich davon ausgegangen, dass diese mit den beiden abgebildeten Verkehrszeichen ausgeschilderten Verkehrsräume von Radfahrern grundsätzlich nur im Schritttempo befahren werden dürfen. Und zwar unabhängig vom jeweils herrschenden Fußgängerverkehr. In Niedersachsen kam diese Ansicht Ende 2013 ins Wanken, als die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Leitfaden Radverkehr (Download hier – 7.9 MB) veröffentlichte. Dort heißt es auf Seite 3

„Nicht benutzungspflichtig sind ferner Gehwege, bei denen durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ das Radfahren, falls notwendig nur mit Schrittgeschwindigkeit, zugelassen ist.“

und auf Seite 9 erneut:

„Bei einer auch möglichen Ausweisung als Gehweg mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ muss der Radverkehr erforderlichenfalls Schrittge- schwindigkeit fahren (Bild 15).“ (Anm.: Bild 15 entspricht der Abb. 1)

Die dadurch neu entfachte Diskussion hat Daniel -zumindest für Niedersachsen- durch eine Anfrage bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr recht eindeutig geklärt. Deren Antwort lautete nämlich:

“Die Ausführungen im Leitfaden Radverkehr zur Fahrgeschwindigkeit auf Gehwegen, die für den Radverkehr frei gegeben sind, beruhen auf Abstimmungen meines Hauses mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW).

In der StVO ist klar definiert, dass Radverkehr Gehwege nur nutzen darf, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist. Die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr durch Zeichen 239 mit Zusatzzeichen ‘Radverkehr frei’ kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgängerverkehrs vertretbar ist. In den Verwaltungsvorschriften zur StVO aus dem Jahr 2009 heißt es: “wird bei Zeichen 239 durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.”
In den aktuellen StVO-Verwaltungsvorschriften aus dem Jahr 2013 ist dies etwas weicher formuliert: “Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig muss der Fahrverkehr warten; er darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren.”

Dies wird von der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung gem. o.a. Abstimmung mit MW wie folgt interpretiert:

Der Fußgängerverkehr hat auf dem Gehweg immer Vorrang.
Wenn kein Fußgängerverkehr auf dem Gehweg (in der Nähe) ist, darf der Radverkehr schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Er muss die Geschwindigkeit allerdings so wählen, dass er auch bei unvorhergesehener Begegnung mit Fußgängerverkehr (z.B. Kinder laufen hinter einem Sichthindernis hervor) jederzeit rechtzeitig anhalten kann.
Wenn ein Radfahrer einen Fußgänger überholt, darf er nicht wesentlich schneller sein als der Fußgänger. Ebenfalls darf der Fußgänger nicht gefährdet werden. Der Radfahrer muss beim Überholen oder bei der Vorbeifahrt an entgegenkommenden Fußgängern jederzeit in der Lage sein anzuhalten.
Ich hoffe, dass die vorstehenden Ausführungen Ihre Fragen beantworten.”

Jo, haben sie 🙂 Anmerken sollte man vielleicht noch, dass diese Ausführungen der Landesbehörde nicht notwendigerweise auch von einem Richter im Falle eines Rechtsstreits geteilt werden. Ein solcher ist aber auch ziemlich konstruiert, denn im Falle eines Unfalles oder einer Nötigung zu Lasten eines Fußgängers ist man als Radfahrer ja eindeutig unvorsichtig gewesen (Fußgänger dürfen definitiv nicht gefährdet werden). Und ohne Unfall oder Nötigung geht es ja bestenfalls um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts, da wird dieser immerhin mit dem Verkehrsministerium abgestimmte Text schon ein gewisses Gewicht haben.

Radler-Quiz OHZ Teil 3

Fussgängerzone - Radfahrer frei
Fußgängerzone - Radfahrer frei
Fussweg - Radfahrer frei
Fußweg - Radfahrer frei
Heute mal eine einfache Aufgabe … denken Sie vielleicht. Aber, weit gefehlt! Über die jetzt folgende Frage streiten sich seit Jahren die Fachleute. Ich bin deshalb nicht abgeneigt, allen Lesern mit der richtigen Antwort einen Gutschein für eine geführte Radwanderung Anfang Mai durch Osterholz-Scharmbeck zu spendieren.

Als Telefon-Joker würde ich übrigens speziell für diese Frage einen Deutschlehrer empfehlen, den Grund dafür finden Sie im Folgenden unter „Tipp“ 🙂

Hier also der Quiz:

Frage: Wie schnell darf man in Niedersachsen als Radfahrer in einer derart beschilderten Fußgängerzone bzw. einem derartig beschilderten Fußweg fahren?

Teilnahmebedingungen: Antwort wie üblich als Kommentar ganz unten auf der Seite.

Tipp: Die richtige Antwort erschließt sich weniger mit gesundem Menschenverstand als durch systematische Analyse des maßgeblichen Verordnungstextes unter besonderer Würdigung der inhaltlichen Bedeutung des Strichpunktes. Der Text findet sich in der Anlage 2 der StVO (zu § 41 Abs. 1) unter den lfd. Nr. 18 und 21 und lautet

  1. Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg (bzw. die Fußgängerzone) nicht nutzen.
  2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Natur pur im Teufelsmoor

Maren Arndt, Dr. Karen Hammer und Karl-Heinz Marg
Maren Arndt (Mitte) mit Karen Hammer und Karl-Heinz Marg
von der Kulturstiftung Landkreis Osterholz
„Natur pur im Teufelsmoor“ ist der Titel der Ausstellung von Maren Arndts Naturfotografien im Norddeutschen Vogelmuseum. Bis zum 15. Juni zeigt sie dort eine Auswahl ihrer Vogelbilder, das Vogelmuseum ist Samstags und Sonntags jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Die gestrige Eröffnung der Ausstellung war sehr gut besucht. Erst nachdem fleißige Helfer aus allen Winkeln der Museumsanlage noch Sitzgelegenheiten beschafft hatten, konnten Dr. Karen Hammer, Geschäftsführerin der Kulturstiftung, und Maren selbst ihre Begrüßungsreden halten.

Außer einiger Störche, Kraniche und Graureiher habe ich mit dem Ablichten von Vögeln keine Erfahrung. Wenn ich mir Marens Bilder so ansehe, ahne ich aber lebhaft, wieviel Geduld und Brennweite man für solche Ergebnisse aufbringen muss. Respekt! Auch vor der „Taktung“ deiner Ausstellungsaktivitäten übrigens, Maren! Nach unserer gemeinsamen Ausstellung vor genau einem Jahr brauche ich definitiv noch etwa vierzehn Jahre, um mich von dem Stress zu erholen 🙂 .

Zukunft des Moorexpress

Moorexpress am letzten Oktoberwochenende 2010 in Ahrensfelde
Bleibt er uns erhalten? Der Moorexpress auf langsamer Fahrt durch die Hammeniederung, ein liebgewordener Anblick in Zeitungen, Broschüren, Ausstellungen und auf Postkarten. Gerne am letzten Samstag im Oktober fotografiert, weil sich der 8-Uhr-Express ab Worpswede am letzten Tag vor der Zeitumstellung in der Morgendämmerung am Kirchdammgraben manchmal recht fotogen präsentiert. In der jetzt 15. Saison seit dem Expo-Fahrplan im Jahr 2000 ist die Zukunft des Moorexpress erneut ungewiss. Bereits im Juni 2013 wurde bei der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Moorexpress mit Vertretern der Landkreise, Städte und Gemeinden, Tourismusorganisationen und Verkehrsverbänden deutlich, dass die Ersatzteilsuche für die historischen Fahrzeuge immer problematischer wird und deren Ausfallwahrscheinlichkeit steigt.
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Unfallstatistik 2013 für Niedersachsen

Tabelle Unfalltote Deutschland 1991-2012
Todesopfer im Straßenverkehr bundesweit bis 2012
(Quelle: Destatis)
Im März ist die Statistik der Verkehrsunfälle im Land Niedersachsen für das Jahr 2013 veröffentlicht worden. Innenminister Boris Pistorius konnte die geringste Zahl tödlich Verunglückter seit Beginn der Statistik im Jahr 1953 vermelden: 412 Menschen starben 2013 im Straßenverkehr, 15 % weniger als im Vorjahr. Während die Zahl getöteter Fußgänger ebenfalls von 64 auf 45 deutlich sank, war bei den Radfahrern ein Anstieg von 48 auf 51 zu verzeichnen.

Dieser Trend ist leider kein „Ausrutscher“, wie ein Blick auf die langjährige Statistik (s. Abb.) zeigt: Während die Zahl der Unfalltoten für PKW- und LKW-Insassen seit 1991 und die der Motorrad- und Mofabenutzer seit 2000 fast kontinuierlich zurückgeht, scheint sich für Fußgänger und Radfahrer seit etwa 2006 ein Plateau auszubilden. Theoretisch wäre natürlich denkbar, dass diese Zahlen ganz oder teilweise mit einer vermehrten Nutzung des Fahrrads erklärbar sind. Derartige Angaben zur „relativen Gefährdung“ (etwa pro Nutzungstag oder pro gefahrene Wegstrecke) sind mir aber nicht bekannt.

Gesundheitseffekte durch Leihrad-System

Quelle: British Medical Journal (BMJ 2014;348:g425)
Das renommierte British Medical Journal hat im Februar eine Arbeit von James Woodcock von der Uni Cambridge publiziert, in der die gesundheitlichen Aspekte des Londoner Leihrad-Systems analysiert werden. Die Autoren kommen mit Hilfe einer Modellrechnung zu dem Ergebnis, dass das Barclays Cycle Hire in London einen insgesamt positiven Einfluss auf die Gesundheit der Nutzer hat, der für Männer größer als für Frauen und für ältere Personen größer als für Jüngere scheint. (Quelle: BMJ 2014;348:g425)

Woodcock und die Co-Autoren Marko Tainio, James Cheshire, Oliver O’Brien und Anna Goodman haben die 7.4 Mio. Fahrten analysiert, die von April 2011 bis März 2012 mit dem Londoner Leihrad-System abgewickelt wurden. Etwa 71 % der Nutzungsdauer war männlichen Mietern zuzuordnen. Ca. 31 % der Fahrten ersetzten Fußwege, 47 % Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei der Nutzung von Leihrädern kam es zu tendenziell weniger Todesfällen und Verletzungen als statistisch erwartet. Unter Berücksichtigung dieser geringeren Zahl von Verletzungen überwiegen die gesundheitlichen Vorteile der Leihrad-Nutzung deren Risiken deutlich. Der jährliche Nettogewinn lag für Männer bei −72 DALY (95 % Konfidenzintervall −110 bis −43) und für Frauen bei −15 (−42 bis −6) DALY, wobei negative DALY einen Gewinn an behinderungsfreien Lebensjahren repräsentieren. Unter Berücksichtigung der höheren Verletzungswahrscheinlichkeit aller Radfahrer in London war der Nettogewinn kleiner und für Frauen nicht mehr statistisch signifikant: −49 DALY (−88 bis −17) für Männer und −1 DALY (−27 bis 12) für Frauen.

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern spiegelt im Wesentlichen die größere Zahl tödlicher Verkehrsunfälle bei Radfahrerinnen wieder. Im höheren Alter lag der errechnete Nettogewinn wesentlich höher, in der jüngsten Gruppe der 15- bis 29-Jährigen hingegen waren mittelfristiger gesundheitlicher Gewinn und Risiko recht klein und potenziell negativ.

Radler-Quiz OHZ Teil 2

Radwegskizze Loger Str. / Ritterhuder Str. in Osterholz-Scharmbeck
Übersicht (Foto-Standorte und Blickrichtungen in blau)
Der Radler-Quiz macht mir irgendwie Spaß. Eigentlich habe ich nur nach einer Möglichkeit gesucht, die gegenwärtige Diskussion um eine „Fahrradfreundliche Stadt Osterholz-Scharmbeck“ zu unterstützen, ohne die anderenorts dann schnell aufkeimende Polemik zwischen Rad- und Autofahrern zu schüren. Beim 1. Teil des Quiz sind mir dann selbst zwei, drei Lichter aufgegangen, wie schwierig es im Detail sein kann, absolut StVO-konform Rad zu fahren.
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Warnweste auf dem Rad?

Der Engländer Ian Walker von der Faculty of Humanities & Social Sciences der Universität in Bath hat eine Studie veröffentlicht, der zur Folge Radfahrer sich durch auffällige Kleidung nicht vor Autofahrern schützen können, die in zu geringem Abstand an ihnen vorbeifahren. Bei 1-2 % der insgesamt 5.690 Messungen wurde mit weniger als 50 cm Abstand überholt, die Kleidung des Radfahrers hatte darauf (fast) keinen Einfluss. Von sieben getesteten Outfits und Warnwesten hatte lediglich die mit einer Video-Kamera verkaufte Warnweste mit der Aufschrift „POLICEwitness.com – move over – camera cyclist“ einen nachweisbar Abstand-erhöhenden Effekt. Hier betrug der Anteil an Vorbeifahrten mit < 50 cm Abstand nur noch 0.5 %. (Quelle: Walker, I., Garrard, I. and Jowitt, F. (2014) The influence of a bicycle commuter’s appearance on drivers’ overtaking proximities: An on-road test of bicyclist stereotypes, high- visibility clothing and safety aids in the United Kingdom. Accident Analysis and Prevention, 64. pp. 69-77. ISSN 0001-4575)

Die Studie beantwortet in meine Augen aber nicht die Frage, ob man als Radfahrer in anderen Situation besser erkannt wird. Auf Vorfahrtstraßen beispielsweise vom Querverkehr oder von abbiegenden Fahrzeugen. Danke, Norbert Paul vom ADFC-Blog, für diesen Link.

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