Ich selbst bin in der Frage einer gesetzlichen Helmpflicht übrigens noch unentschieden, tendiere aber sehr stark gegen die Einführung einer solchen. Obgleich ich mich kürzlich entschlossen habe, selbst konsequent nur noch mit Helm zu fahren.
Mir ist aber klar geworden, dass die Datenlage hinsichtlich des Nutzens eines Helms völlig unzureichend und die Entscheidung für und wider des Tragens somit nur individuell auf „Glaubensbasis“ getroffen werden kann. So ist die Schutzwirkung des Helmes in Bezug auf leichtere Kopfverletzungen zwar weitgehend unumstritten, hinsichtlich schwerer Kopf- und Gehirnverletzungen aber keineswegs. Warum diese Effekte schwer zu beurteilen sind, lässt sich nach Lesen dieses Artikels von Martin Randelhoff besser verstehen.
Hinzu kommt der ungewisse Effekt einer gesetzlichen Helmpflicht auf die generelle Verbreitung des Radfahrens in der Gesamtbevölkerung. Sollte nämlich die Helmpflicht wie in Victoria/Australien zu viele Menschen von der Benutzung des Rades abhalten, könnte der (kleine) Gesundheitsvorteil in Form weniger Schädelverletzungen durch den (größeren) Gesundheitsnachteil in Form häufiger Herz-Kreislauf-Erkrankungen mehr als aufgewogen werden. Ausführliche Analysen dazu liefert Randelhoff hier.
Bleibt für mich die Frage, womit genau die mit der Helmpflicht verbundene Einschränkung der persönlichen Entscheidungsfreiheit begründet werden kann. Oder anders gefragt: warum werden nicht auch Unterschenkel-Protektoren für Fußgänger vorgeschrieben, warum Fallschirmspringen nicht verboten, warum keine Promillegrenze für das Baden in öffentlichen Gewässern erlassen? All dies würde doch auch (höchstwahrscheinlich) die Zahl von Verletzungen und Todesfällen reduzieren helfen.